11. Dezember 2020
SuedLink: Planfeststellungsantrag für Thüringen und den nördlichen Teil Unterfrankens eingereicht
- Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens in den Abschnitten D1 und D2
- Vorschlag zum möglichen Leitungsverlauf sowie Alternativen
- SuedLink-Stammstrecke endet auf Höhe Oerlenbach
- TransnetBW setzt öffentlichen Dialog unter Corona-Bedingungen fort
Stuttgart/Würzburg. Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW hat für die Windstromleitung SuedLink für den thüringischen Planfeststellungsabschnitt D1 zwischen Gerstungen (Landkreis Wartburgkreis) und Meinigen-Henneberg (Landkreis Schmalkalden-Meiningen) sowie den unterfränkischen Abschnitt D2 zwischen Mellrichstadt (Landkreis Rhön-Grabfeld) und Bergrheinfeld (Landkreis Schweinfurt) den Antrag auf Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Zuvor hatte die Behörde Ende Oktober den 1.000 Meter breiten Korridor für diese Bereiche festgelegt, in dem die SuedLink-Leitungen zukünftig verlaufen sollen. Damit kommt eines der zentralen Vorhaben für das Gelingen der Energiewende weiter voran.
„SuedLink ist das Rückgrat der Energiewende“, sagt Dr. Werner Götz, CEO der TransetBW GmbH. „Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, einen für alle verträglichen Verlauf zu entwickeln. So können wir gemeinsam einen Anteil an einer Zukunft mit mehr erneuerbarem Strom leisten.“
Beginnend kurz nach der hessisch-thüringischen Grenze bei Gerstungen bis zur thüringisch-bayerischen Landesgrenze bei Mellrichstadt und von dort weiter bis Oerlenbach bzw. Begrheinfeld beantragt TransnetBW einen möglichen Leitungsverlauf sowie in Frage kommende Alternativen für die Planfeststellungsabschnitte D1 und D2. Nahe Oerlenbach trennt sich die von der Elbe kommende SuedLink-Stammstrecke auf, wobei die kurze östliche Strecke Bergrheinfeld anbindet. Die westliche Strecke verläuft weiter nach Baden-Württemberg, und verbindet die Windstromleitung mit dem bestehenden Stromnetz in Leingarten bei Heilbronn.
„Die Bündelung mit vorhandenen Infrastrukturen ist für uns ein wichtiges Thema. In Thüringen findet dies über längere Strecken entlang der B 19 statt, im nördlichen Bayern so lange wie möglich an der A 71“, erklärt Bernd Lang, TransnetBW-Teamleiter Genehmigung im Vorhaben SuedLink. „In den kommenden Monaten werden wir hier einen flurstückscharfen Verlauf entwickeln, der die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt“, so Lang weiter.
Im nächsten Schritt führt die Bundesnetzagentur die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) als schriftliches Verfahren durch. Träger öffentlicher Belange, Umweltverbände und Landesbehörden, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können schriftliche Stellungnahmen per Post oder online auf der Internetseite der Bundesnetzagentur einreichen.
„Wir tauschen uns auch in Corona-Zeiten mit den Kommunen vor Ort eng aus“, betont Saskia Albrecht, TransnetBW-Teamleiterin Kommunikation bei SuedLink. „Insbesondere mit dem Beginn des neuen Planungsschrittes beziehen wir alle Beteiligten mit ein – derzeit vor allem digital. Sobald es die Corona-Bestimmungen wieder zulassen, werden wir aber auch den persönlichen Dialog in den Regionen starten“, so Albrecht.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können zusätzlich zu den Informationen auf der Projektwebseite www.transnetbw.de/suedlink ein gedrucktes Informationspaket per E-Mail an suedlink@transnetbw.de oder telefonisch unter 0800 380 470-1 bestellen.
Die Antragsunterlagen, Karten und Erläuterungen sind online abrufbar unter
www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/suedlink/planung-und-genehmigung.
Zu SuedLink:
SuedLink soll als Gleichstrom-Erdkabelverbindung die windreichen Regionen Norddeutschlands mit Bayern und Baden-Württemberg verbinden. Die Verbindung wird von den beiden Übertragungsnetzbetreibern TenneT und TransnetBW realisiert. SuedLink besteht aus zwei Vorhaben und wird in Wilster und Brünsbüttel beginnen; Endpunkte sind die Netzknoten Bergrheinfeld und Großgartach. Beide Vorhaben werden über weite Bereiche parallel geplant und verlegt werden. SuedLink ist in mehrere Teilabschnitte aufgeteilt, für die jeweils die Planfeststellung beantragt wird.
Zum Genehmigungsverfahren:
Nach dem Abschluss der Bundesfachplanung mit der Festlegung eines 1.000 Meter breiten Korridors beginnt nun das Planfeststellungsverfahren. Innerhalb des Korridors wird in diesem Verfahren der genaue, flurstückscharfe Verlauf der Erdkabelverbindung festgelegt. Diese Entscheidung wird in mehreren aufeinander folgenden Verfahrensschritten gefällt, die maßgeblich in den §§ 19 bis 24 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) festgelegt sind. Dadurch kann die SuedLink-Erdkabeltrasse im Verlauf des Verfahrens immer konkreter und detaillierter geplant werden.
Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinigungen stehen nach Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss verschiedene Möglichkeiten der formellen Beteiligung zur Verfügung. Sie können sich zunächst im Rahmen der Antragskonferenz zum Antrag nach § 19 NABEG äußern. Zu einem späteren Zeitpunkt können sie schriftliche Einwendungen zum Plan für den finalen Trassenverlauf an die Bundesnetzagentur richten. Diese Einwendungen können sie schließlich bei einem Erörterungstermin darlegen. Am Ende des Planfeststellungsverfahrens wird mit dem Planfeststellungsbeschluss ein exakter Erdkabel-Verlauf festgelegt.
Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinigungen haben nach der Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss verschiedene Möglichkeiten, sich formell zu beteiligen. Sie können sich zunächst zum Antrag nach § 19 NABEG im Rahmen der Antragskonferenz bzw. alternativ im schriftlichen Verfahren gemäß PlanSiG äußern. Zu einem späteren Zeitpunkt können sie nach § 21 NABEG schriftliche Einwendungen zum Plan für den finalen Trassenverlauf an die Bundesnetzagentur richten. Diese Einwendungen können sie schließlich in einem Erörterungstermin darlegen. Am Ende des Planfeststellungsverfahrens wird mit dem Planfeststellungsbeschluss ein exakter Erdkabel-Verlauf festgelegt.
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