03. Mai 2019

Trassenkorridor für ULTRANET/Abschnitt B von Mannheim-Wallstadt nach Philippsburg: Finaler Bescheid der Bundesfachplanung liegt vor

  • Bundesnetzagentur hat TransnetBW ihre Entscheidung für den Abschnitt B von ULTRANET mitgeteilt
  • Trassenkorridor verläuft weitgehend entlang der bestehenden 380-kV-Trasse
  • TransnetBW wird nun den 1. Antrag auf Planfeststellung vorbereiten.

Stuttgart. TransnetBW hat von der Bundesnetzagentur die Bundesfachplanungsentscheidung für den Abschnitt B des Netzbauprojekts ULTRANET. Die Bonner Behörde genehmigte den von TransnetBW vorgeschlagenen Trassenkorridor. Der rund 40 Kilometer lange Abschnitt von Mannheim-Wallstadt nach Philippsburg ist somit der zweite genehmigte Abschnitt von ULTRANET in der Bundesfachplanung. Bereits im Januar genehmigte die Bundesnetzagentur den Abschnitt A von Riedstadt nach Mannheim-Wallstadt in der Zuständigkeit von Amprion.

„Wir freuen uns sehr, dass wir nach mehr als vier Jahren nun den Bescheid über den genehmigten Trassenkorridor in den Händen halten“, sagt Dr. Werner Götz, Vorsitzender der Geschäftsführung der TransnetBW. „Wir bedanken uns bei allen, die zu diesem Ergebnis beigetragen haben, insbesondere für die zahlreichen die konstruktiven und wertvollen Hinweise im Rahmen der öffentlichen Beteiligung“.

TransnetBW wird am 21. Mai 2019 die Träger öffentlicher Belange einladen, um den nächsten Verfahrensschritt vorzubereiten: den 1. Antrag auf Planfeststellung nach §19 Netzausbau-Beschleunigungsgesetz.

Nähere Informationen zur Bundesfachplanungsentscheidung und der Auslegung des Dokuments finden Sie im Internet unter http://netzausbau.de/vorhaben2.

ULTRANET ist ein Gemeinschaftsprojekt von TransnetBW und Amprion. Grundlage der Planungen für ULTRANET ist das erklärte Ziel der beiden Vorhabenträger, die Leitung möglichst auf bestehenden Trassen zu realisieren. So kann der Flächenverbrauch auf ein Minimum reduziert werden. ULTRANET soll gemeinsam mit bereits existierenden 380-Kilovolt-Höchst-spannungsleitungen auf einem Mastgestänge, einem so genannten Hybridsystem, geführt werden. Eine solche Kombination von Gleich- und Wechselstromübertragung in Form von Hybridleitungen gibt es weltweit bisher noch nicht. ULTRANET hat deshalb Pilotcharakter. ULTRANET ist als Maßnahme DC2 im nationalen Netzentwicklungsplan Strom enthalten und Teil des Bundesbedarfsplans ist (BBPlG Vorhaben Nr. 2).

Alexander Schilling
Alexander SchillingPressesprechera.schilling@transnetbw.de+49 711 21858-3449