01. Oktober 2020

Transnet BW veröffentlicht vorläufige Netzentgelte für 2021

  • Netzentgelte für das Stromübertragungsnetz steigen zum 1. Januar 2021 voraussichtlich um 10 Prozent
  • Dritter Schritt bei der Umsetzung bundesweit einheitlicher Übertragungsnetzentgelte ist getan
  • Kosten für Netz- und Systemsicherheit sowie für Investitionen in den Netzausbau steigen

Stuttgart. Die TransnetBW hat heute die vorläufigen Netzentgelte für ihr Übertragungsnetz ab dem 1. Januar 2021 veröffentlicht. Diese werden im kommenden Jahr um 10 Prozent für einen durchschnittlichen Kunden ansteigen.

Kostensteigernd wirken einerseits die Kosten für den Netzausbau – TransnetBW treibt sowohl im bestehenden Wechsel- als auch im entstehenden Gleichstromnetz den Ausbau voran, um das Netz fit für die Energiewende zu halten. Andererseits steigen die Kosten für die Aufrechterhaltung von Netz- und Systemsicherheit, hier vor allem für die Netzreserve und für Redispatch.

Nach wie vor zählen die individuellen Netzentgelte der TransnetBW aber zu den günstigsten Entgelten. Das vorläufige Preisblatt 2021 weist die unternehmensindividuellen und die bundeseinheitlichen Preisbestandteile aus. Die detaillierten Preisblätter sind auf der Website der TransnetBW veröffentlicht: https://www.transnetbw.de/de/transparenz/netzzugang-und-entgelt/preisblaetter

Im Jahr 2021 erfolgt der dritte Schritt bei der Einführung bundeseinheitlicher Netzentgelte auf Grundlage des Netzentgelt-Modernisierungsgesetzes (NEMoG), das im Juli 2017 in Kraft getreten ist. Es sieht eine schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte ab 2019 über fünf Jahre vor, so dass ab dem Jahr 2023 die Netzentgelte komplett vereinheitlicht sein werden. Der bundeseinheitliche Netzentgeltanteil wird im Jahr 2021 aus 60 Prozent der jeweiligen Kostenbasis (Erlösobergrenze) der Übertragungsnetzbetreiber errechnet. Von den übrigen 40 Prozent werden die unternehmensindividuellen Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber bestimmt. (Siehe Presseinformation Deutsche ÜNB berechnen erstmals bundeseinheitliches Netzentgelt vom 27. September 2018).

Als Übertragungsnetzbetreiber ist die TransnetBW in Baden-Württemberg verantwortlich für die Aufrechterhaltung der Versorgungs- und Systemsicherheit. Wesentlich dafür sind die Bereitstellung und der bedarfsgerechte Ausbau des Transportnetzes sowie die Integration erneuerbarer Energien und bestehender Kraftwerke.

Netzentgelte werden von Strom- und Gasnetzbetreibern im liberalisierten Energiemarkt für die Nutzung ihrer Netze erhoben und durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) überprüft. Das Netznutzungsentgelt der Übertragungsnetzebene hat am Endkundenpreis des Letztverbrauchers einen Anteil von rund fünf Prozent.

Am 1. Oktober 2020 werden die vorläufigen Netzentgelte und spätestens am 31. Dezember 2020 die endgültigen Netzentgelte für 2021 veröffentlicht.

Alexander Schilling
Alexander SchillingPressesprechera.schilling@transnetbw.de+49 711 21858-3449