Systemdienstleistungen
Dienstleistungen zur Spannungsregelung („Blindleistung“)
Bekanntmachung einer marktgestützten Beschaffung in der Beschaffungsregion TBW-3
Vorbemerkungen
Die Bundesnetzagentur hat mit dem Beschluss BK6-23-072 vom 25.06.2024 ein Beschaffungskonzept festgelegt, welches die Spezifikationen und technischen Anforderungen an die marktgestützte Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ beschreibt (Bundesnetzagentur - Festlegung Beschaffung Blindleistung). Diese hält den regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH (im Folgenden „ÜNB“) an, die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ (im Folgenden „Blindleistung“) in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Anlagen werden benötigt, um stationäre und quasistationäre Blindleistung bereitzustellen.
Neue Bekanntmachung einer marktgestützten Beschaffung von Blindleistung: 072026-TBW-3-gesichert
Die Beschaffung beginnt mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Internetseite des ÜNB am 29.07.2026. Als Folgeschritt haben potenzielle Anbieter die Gelegenheit der Angebotsabgabe bis zum 10.09.2026, 24:00 Uhr. Die Angebotsannahme bzw. die Benachrichtigung über die Zuschlagserteilung durch den ÜNB erfolgt bis spätestens 15.10.2026, 24:00 Uhr.
Bekanntmachung
29.07.2026
Bekanntmachung des ÜNBs mit allen relevanten Informationen
Angebotsabgabefrist
10.09.2026 24:00 Uhr
Angebotsabgabe durch Anbieter über das Marktpartnerportal
Benachrichtigung über Zuschlagserteilung/Ablehnung; Vertragsbeginn bei Zuschlagserteilung
15.10.2026 24:00 Uhr
Prüfung der Angebotsunterlagen durch ÜNB mit entsprechender Zusage inkl. Zuschlagserteilungsschreiben/Ablehnung per Mail
Erbringungsbeginn
01.01.2027 00:00 Uhr
Beginn des Erbringungszeitraums
Erbringungsende
31.12.2027 24:00 Uhr
Ende des Erbringungszeitraums. Dies stellt auch das Vertragsende dar.
Bekanntmachung des Verfahrens
Hiermit fordert der ÜNB interessierte Anbieter von Blindleistung auf, an dem Verfahren zur Beschaffung von Blindleistung teilzunehmen. Folgende Punkte sind Bestandteil der Ausschreibung:
Beschaffungsregion
Die Beschaffungsregion umfasst die Blindleistungsregion 43 gemäß Netzentwicklungsplan 2023. Nachfolgend wird diese Beschaffungsregion als „TBW-3“ bezeichnet und ist in der folgenden Abbildung dargestellt.

An der Beschaffung teilnehmen können Blindleistungsquellen, welche an ein Umspannwerk in der Beschaffungsregion TBW-3 angeschlossen sind. Die Zuordnung der Umspannwerke des ÜNB zu den einzelnen Blindleistungsbeschaffungsregionen ergibt sich aus dem Dokument Infoblatt – Zuordnung der Umspannwerke auf Blindleistungsregionen.
Produktspezifikation
In der oben benannten Beschaffungsregion werden Angebote von Vorhalteleistung sowie Blindarbeit gemäß des Standardproduktes 3 - „Blindleistungserbringung nach Online-Sollwert-Vorgabe“ mit gesicherter Erbringung gefordert.
Ein Angebot, bei dem ein Angebotspreis oberhalb der jeweiligen Preisobergrenze liegt, kann nicht bezuschlagt werden. Der ÜNB bezuschlagt so viele Gebote, wie dies zur Bedarfsdeckung erforderlich ist. Eine Zuschlagsbenutzungsdauer wird in dieser Beschaffung nicht festgelegt. Die Zuschlagsreihenfolge richtet sich nach den angebotenen Preisen und erfolgt in aufsteigender Reihenfolge beginnend mit dem Angebot, das den niedrigsten Vorhaltepreis aufweist. Sofern mehrere Angebote denselben Vorhaltepreis enthalten, wird zur weiteren Differenzierung der angebotene Arbeitspreis herangezogen. Führt auch dieser zu keiner eindeutigen Reihung, werden die Angebote nach dem Zeitpunkt ihres Eingangs priorisiert, wobei früher eingegangene Angebote vorrangig berücksichtigt werden.
Der ÜNB wird das durch Anhang 1 abgegebene Angebot hinsichtlich der spannungshebenden und spannungssenkenden Blindleistungsbereitstellung getrennt und unabhängig voneinander anhand der jeweils geltenden POG für Vorhaltepreis und, sofern relevant, Arbeitspreis (jeweils spannungshebend bzw. spannungssenkend) bezuschlagen.
Übersteigt das letzte für den Zuschlag vorgesehenen Angebot den ausgeschriebenen Blindleistungsbedarf, erfolgt eine teilweise Berücksichtigung (Einkürzung) dieses Angebots ausschließlich im Einvernehmen mit dem betroffenen Anbieter und nach dessen ausdrücklicher Zustimmung. Ist eine entsprechende Anpassung nicht möglich oder wird ihr nicht zugestimmt, ist der ÜNB berechtigt, stattdessen das nächstplatzierte Angebot in der Zuschlagsreihenfolge zu bezuschlagen.
Blindleistungsbedarf
In der Regelzone des ÜNB besteht ein Bedarf an gesicherter Blindleistung in der Beschaffungsregion TBW-3. Folgende spannungshebende und spannungssenkende Vorhalteleistung wird zur Deckung des Blindleistungsbedarfs in dem vorliegenden Verfahren beschafft:
- Bedarf spannungshebende Vorhalteleistung in Mvar: 342
- Bedarf spannungssenkende Vorhalteleistung in Mvar: 499
Vergütung und Preisobergrenzen
Vergütungsfähige Vorhalteleistung wird gemäß des gebotenen Vorhaltepreises (VP) vergütet. Der Vorhaltepreis unterliegt keiner Indexierung und wird über den Erbringungszeitraum nicht verändert. Die Abrechnung der Vergütung erfolgt monatlich.
Die Vergütung der vergütungsfähigen Vorhalteleistung unterliegt folgenden Einschränkungen:
- Vergütungsfähig ist lediglich diejenige auf Anforderung des ÜNB tatsächlich vorgehaltene Blindleistung, welche über das geforderte Niveau der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Übertragungsnetzbetreibers hinausgeht. Zur Bestimmung der vergütungsfähigen Vorhalteleistung wird das im Infoblatt „Abgrenzung vergütungsfreier und vergütungsfähiger Bereitstellung von Blindleistung“ (Anhang 8 des Mustervertrags) dargestellte Modell 1 angewendet. Die darin enthaltene Beschreibung, angewendet auf die aktuellen TAB des ÜNB (Anhang 7 des Mustervertrags), definieren den vergütungsfreien und -fähigen Bereich der Blindleistungsvorhaltung.
- Die vergütungsfähige Vorhalteleistung wird mit dem bezuschlagten Vorhaltepreis in Euro pro MVAr und Kalendertag gemäß Anhang 1 über den Erbringungszeitraum bewertet.
- Der Vergütungsanspruch für den VP entfällt bei ganztägiger oder untertägiger Nichtverfügbarkeit für den jeweiligen Kalendertag. Weitere Informationen zur Vorhalteleistung sind im Hauptdokument des Mustervertrags enthalten.
- Gesicherte Erbringung bedeutet, dass die vorgehaltene Blindleistung des Anbieters, abgesehen von Nichtverfügbarkeiten unter den gemäß Hauptvertrag insofern geltenden Bedingungen, unabhängig vom Wirkleistungsarbeitspunkt der Anlage zu jedem Zeitpunkt sowie zeitlich gesehen kontinuierlich, und damit ohne Unterbrechung, in voller Höhe verfügbar ist.
- Der zulässige VP unterliegt der Deckelung durch eine Preisobergrenze (POG1). Angebote, welche diese POG überschreiten, sind nicht zulässig. Die POG für die vergütungsfähige Vorhalteleistung beträgt:
- Spannungshebend: 4,71 Euro/MVAr/d
- Spannungssenkend: 4,71 Euro/MVAr/d
Vergütungsfähige Blindarbeit wird gemäß des gebotenen Blindarbeitspreises (AP) vergütet. Der Arbeitspreis unterliegt keiner Indexierung und wird über den Erbringungszeitraum nicht verändert. Die Abrechnung der Vergütung erfolgt monatlich.
Der vergütungsfähigen Blindarbeit unterliegen folgende Einschränkungen:
- Vergütungsfähig ist lediglich diejenige auf Anforderung des ÜNB tatsächlich erbrachte Blindarbeit, welche über das geforderte Niveau der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Übertragungsnetzbetreibers hinausgeht. Eine Übersicht der Abgrenzung zwischen vergütungsfähigen und vergütungsfreien Bereichen ist im „Infoblatt - Abgrenzung vergütungsfreier und vergütungsfähiger Bereitstellung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung (NF-SDL) Blindleistung auf Basis technischer Anschlussbedingungen für die Hoch- und Höchstspannung“ (Anhang 8 des Mustervertrags) dargestellt. Die darin enthaltene Beschreibung, angewendet auf die aktuellen TAB des ÜNB (Anhang 7 des Mustervertrags), definieren den vergütungsfreien und -fähigen Bereich der Blindleistungsbereitstellung.
- Für die Zwecke der Vergütung gilt gemäß Ziffer 10.2.2.2 der aktuellen TAB: "Es gilt die VDE-AR-N 4130 und ergänzend: TransnetBW fordert standardmäßig Variante 1. An spezifischen Standorten kann auch eine andere Variante gefordert werden. Für die Anwendung im Rahmen der marktgestützten Beschaffung von „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ wird jedoch einheitlich Variante 1 angenommen.“
- Der zulässige Blindarbeitspreis unterliegt der Deckelung durch eine Preisobergrenze (POG1). Angebote, welche diese POG überschreiten, sind nicht zulässig. Die POG für die vergütungsfähige Blindarbeit beträgt:
- Spannungshebend: 2,80 Euro/MVarh
- Spannungssenkend: 1,78 Euro/MVarh
1Die POG wurde unter Berücksichtigung von physikalischen Randbedingungen sowie erwarteten wirtschaftlichen Gegebenheiten und netzseitigen Bedarfen in der jeweiligen Beschaffungsregion mit gutachterlicher Unterstützung ermittelt. Hierbei können sich sowohl zwischen Beschaffungsregionen als auch innerhalb einer Beschaffungsregion zwischen spannungshebender und spannungssenkender Blindarbeit unterschiedliche POG ergeben, bedingt durch Unterschiede in den genannten Eingangsparametern.
Erbringungszeitraum
Der Zeitraum, über den die Blindleistung gemäß den Produktspezifikationen bereitgestellt werden soll (Erbringungszeitraum), wird durch folgende Start- und Enddaten begrenzt:
- Erbringungsbeginn: 01.01.2027 um 00:00 Uhr
- Erbringungsende: 31.12.2027 um 24:00 Uhr
Teilnahmevoraussetzungen
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können, müssen sämtliche Anforderungen, welche in den Teilnahmevoraussetzungen aufgeführt sind, erfüllt werden.
Angebotsabgabe
Die Angebotsfrist, also der Zeitraum, in dem Angebote eingereicht werden können, beginnt mit der Bekanntmachung (29.07.2026) und endet mit der Angebotsabgabefrist am 10.09.2026, 24:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt muss ein Angebot im Marktpartnerportal abgegeben werden, um berücksichtigt zu werden. Anbieter müssen sich hier vor Angebotsabgabe im Marktpartnerportal registrieren2, um ein Angebot auf der oben genannten Plattform einreichen zu können. Maßgebend für die fristgerechte Einreichung ist die rechtzeitige elektronische Übermittlung der vollständigen Unterlagen auf dem Marktpartnerportal, wobei die Dateien automatisch einen Zeitstempel erhalten.
Der Anbieter hat das Hauptdokument des Mustervertrags auf der Titelseite um seine Unternehmensdaten (Unternehmensname, Sitz) zu ergänzen. Das entsprechend ergänzte Hauptdokument des Vertrags ist über das Marktpartnerportal hochzuladen und stellt die verbindliche Grundlage des Angebots des Anbieters dar.
Darüber hinaus müssen folgende Anhänge des Mustervertrags an den gelb hinterlegten Stellen ausgefüllt werden und stellen bei Hochladen im Marktpartnerportal, verbindliche Angebotsdokumente dar:
- Mustervertrag_Anhang1_Mengen- und Preisvereinbarungen
- Mustervertrag_Anhang2_Technische Einrichtungen zur Blindleistungserbringung3
- Mustervertrag_Anhang6_Kontaktdaten
Im Fall einer Zuschlagserteilung werden diese Anhänge Bestandteile des Vertrags zwischen dem ÜNB und dem Anbieter.
Daneben sind weitere Anhänge Bestandteile des Mustervertrags. Diese müssen nicht ausgefüllt werden und werden zur Information bereitgestellt. Im Falle einer Zuschlagserteilung werden auch diese Anhänge als Bestandteile des Vertrags aufgenommen. Hierbei handelt es sich um folgende Dokumente:
- Mustervertrag_Anhang3_Produktbeschreibung des Anschlussnetzbetreibers
- Mustervertrag_Anhang4_Informations-, Sprach- und Datenkommunikation
- Mustervertrag_Anhang5_Qualitätssicherung
- Mustervertrag_Anhang7_ Relevante TAB des Anschlussnetzbetreibers
- Mustervertrag_Anhang8_Abgrenzung vergütungsfreier und vergütungsfähiger Bereitstellung von Blindleistung
- Mustervertrag_Anhang9_Teilnahmevoraussetzungen
Andere Ergänzungen oder Änderungen des Mustervertrags einschließlich seiner Anhänge, als die zuvor ausdrücklich genannten, sind unzulässig und führen zu einem Ausschluss des Angebots.
Der Mustervertrag und seine Anhänge sind rechtlich relevante Dokumente. Da sie durch die Abgabe eines Angebots verbindlich akzeptiert werden, erklärt der Anbieter sich mit Abgabe eines Angebots mit dem Inhalt des Hauptdokuments des Mustervertrags sowie der Mustervertrags-Anhängen 3, 4, 5, 7, 8 und 9 einverstanden.
Innerhalb der Angebotsfrist können Angebote durch das Hochladen geänderter Angebote ersetzt werden. Vorangegangene Dokumentenversionen sind dann zwar noch dem ÜNB zugänglich, jedoch wird nur die jeweils zuletzt hochgeladene Version der oben angeführten Dokumente (Mustervertrag Hauptdokument, Anhänge 1, 2 und 6) berücksichtigt.
Möchte ein Anbieter Angebote für unterschiedliche Blindleistungsquellen abgeben, müssen entsprechend die verbindlichen Angebotsdokumente (Mustervertragsanhänge 1, 2 und 6) für jede Blindleistungsquelle separat erstellt und unter einem eigenen Dateinamen hochgeladen werden. Bei Abgabe eines Angebots einer aggregierten Blindleistungsquelle können die zugehörigen Blindleistungsquellen in den Angebotsdokumenten gemeinsam erfasst werden, so dass für diesen Fall keine separaten Dokumente je BQ erforderlich sind.
Hinweis: Die Anhänge 2 (Mustervertrag_Anhang2_Technische Einrichtungen zur Blindleistungserbringung 072026), 5 (Mustervertrag_Anhang5_Qualitätssicherung 072026), 6 (Mustervertrag_Anhang6_Kontaktdaten 072026), 7 (Mustervertrag_Anhang7_ Relevante TAB des Anschlussnetzbetreibers), 8 (Mustervertrag_Anhang8_Abgrenzung vergütungsfreier und vergütungsfähiger Bereitstellung von Blindleistung) und 9 (Mustervertrag_Anhang9_ Teilnahmevoraussetzungen) gelten gleichermaßen für die zwei parallelen Ausschreibungen 072026-TBW2-ungesichert sowie 072026-TBW3-gesichert in den Beschaffungsregionen TBW‑2 und TBW‑3 und sind für beide Ausschreibungen jeweils inhaltlich identisch.
2Eine entsprechende Schritt-für-Schritt Anleitung für den Upload-Prozess ist nach erfolgter Registrierung im Marktpartnerportal unter „Dokumente“ im jeweiligen Ausschreibungsprojekt zu finden.
3Zur Erstellung des in diesem Anhang geforderten PQ-Diagramms der Blindleistungsquelle am Netzanschlusspunkt wird auf dem Marktpartnerportal ein Leitfaden zu finden sein.
Vorgehen zur Angebotsauswahl
Die Zuschlagserteilung erfolgt für alle Angebote, die zur Deckung des genannten Blindleistungsbedarfs erforderlich sind und die welche zur Bedarfsdeckung erforderlich sind, sowieBei der Zuschlagserteilung erfolgt fürwerden alle Angebote bis zur Deckung des Bedarfs berücksichtigt, welche
- die Preisobergrenzen für Vorhaltepreis und Blindarbeitspreis nicht überschreiten,
- die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und
- die Anhänge 1, 2 und 6 des Mustervertrags sowie das Hauptdokument des Mustervertrags ausgefüllt und im Übrigen unverändert im Marktpartnerportal fristgerecht hochgeladen haben.
Die Reihenfolge der Angebote bzw. der Zuschlagserteilung bestimmt sich anhand der dargelegten Kriterien.
Spätestens bis zum 15.10.2026 24:00 Uhr wird der ÜNB per E-Mail Rückmeldung geben, ob der Zuschlag erteilt (inkl. Zuschlagserteilungsschreiben) oder das Angebot abgelehnt wird. Bei Zuschlagserteilung tritt der Vertrag zwischen ÜNB und Anbieter automatisch in Kraft und wird ohne Unterschriften gültig.
Rückfragen
Enthalten die zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen des ÜNB nach Auffassung eines Anbieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den ÜNB unverzüglich und vor Abgabe seines Gebots darauf hinzuweisen. In diesem Falle kann der ÜNB direkt unter Ausschreibung-Blindleistung@TransnetBW.de kontaktiert werden. Etwaige Rückfragen werden schnellstmöglich beantwortet. Der späteste Zeitpunkt für den Eingang von Rückfragen oder das Verlangen nach weiteren Auskünften ist zwei Wochen vor Ende der Angebotsfrist gemäß Abschnitt 2, also am 27.08.2026, 24:00 Uhr.
Bitte beachten Sie hierbei auch das Q&A-Dokument der 4ÜNB.
Hinweise zum Verfahren
Verfahrenssprache
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Der gesamte Schriftverkehr mit den ÜNB ist in deutscher Sprache zu führen.
Kosten des Verfahrens
Für die Teilnahme an der Ausschreibung entstehende Kosten der Anbieter werden nicht erstattet.
Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erbetene personenbezogene Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. c DSGVO i.V.m. § 12h EnWG sowie der Festlegung der BNetzA BK6-23-072 zum Zwecke der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens gespeichert und verarbeitet. Der ÜNB verarbeitet diese Daten nur, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Sobald der Zweck hierfür entfällt, werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gelöscht.
Weitere Hinweise zum Datenschutz sind auf der Internetseite des ÜNB sowie auf schriftliche Anfrage an die Kontaktadresse des ÜNB einsehbar.
Vertraulichkeit und Schutz der Verfahrensintegrität
Anbieter dürfen Veröffentlichungen über das Vorhaben oder Teile davon sowie über weitere Informationen, welche ihnen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens bekannt werden, nur mit schriftlicher Zustimmung des ÜNB vornehmen.
Zusammenfassung der notwendigen und wesentlichen Informationen für das Beschaffungsverfahren
| Bekanntzugebender Parameter | ÜNB-Forderung | Wo wird dies nachgehalten? |
| Produktgruppe, auf deren Grundlage das Produkt zur Bereitstellung der „Dienstleistung zur Spannungsregelung“ beschafft wird und – soweit erforderlich – ergänzende Produktanforderungen | Online-Sollwert | Mustervertrag_Anhang1_Mengen- und Preisvereinbarungen Mustervertrag_Anhang2_Technische Einrichtungen zur Blindleistungserbringung Mustervertrag_Anhang3_Produktbeschreibung des Anschlussnetzbetreibers |
| Beschaffungsregion, für welche die nfSDL „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ beschafft werden soll | TBW-3 | Bekanntmachung Mustervertrag_Anhang3_Produktbeschreibung des Anschlussnetzbetreibers |
| Zur Deckung des Blindleistungsbedarfs zu beschaffende spannungshebende und spannungssenkende Vorhalteleistung, sofern der Anschlussnetzbetreiber diese bei der Zuschlagserteilung gemäß Ziffer G. VI. S. 2 berücksichtigt | 342 Mvar spannungshebend (übererregt) 499 Mvar spannungssenkend (untererregt) | – |
| Angaben zu Teilnahmevoraussetzungen, soweit diese durch den Anschlussnetzbetreiber nach Abschnitt C. zu detaillieren sind | Siehe Dokument | Teilnahmevoraussetzungen, werden als Anhang 9 im Mustervertrag übernommen |
| Abrufzeiten bzw. die Reaktionszeiten vom Abruf bis zur Erbringung bei Sollwertänderungen der Blindleistungserbringung | Insgesamt max. 30 Minuten (jeweils 15min für Vorlaufzeit und maximale Umsetzungsdauer von Sollwertanpassungen) | Mustervertrag_Anhang3_Produktbeschreibung des Anschlussnetzbetreibers |
| Angaben zu Abrufmethodik und Verfügbarkeitsanforderung | a. Abruf erfolgt über leittechnische Anbindung (NLS) b. Verfügbarkeitsanforderung nur nach Können und Vermögengemäß § 7 | Mustervertrag_Anhang4_Informations-, Sprach- und Datenkommunikation |
| Angaben zur Übermittlungsform und zum Übertragungsweg von OnlineSollwertvorgaben | a. Übermittlungsform: Zahlendatei, NLS-fähig b. Übertragungsweg: Übermittlung NLS-Verbindung | Mustervertrag_Anhang4_Informations-, Sprach- und Datenkommunikation |
| Angaben zum Format und zum Übertragungsweg von Fahrplänen | irrelevant | – |
| Angaben zur Vorlaufzeit, mit der Sollwertvorgaben oder Fahrweisen umzusetzen sind sowie zu der Häufigkeit, mit welcher diese Anpassung ermöglicht werden müssen | Vorlaufzeit max. 15 Minuten Häufigkeit wird nicht eingeschränkt | Mustervertrag_Anhang3_Produktbeschreibung des Anschlussnetzbetreibers Mustervertrag_Anhang4_Informations-, Sprach- DatenkommunikationUndInfo Teilnahmevoraussetzungen |
| Hinweis, ob das letzte Angebot in der Reihung der auswählten Angebote um den Betrag, der den ausgeschriebenen Blindleistungsbedarf übersteigt, in Abstimmung mit dem betroffenen Anbieter eingekürzt wird | Eine teilweise Berücksichtigung (Einkürzung) des zuletzt für den Zuschlag vorgesehenen Angebots erfolgt ausschließlich im Einvernehmen mit dem betroffenen Anbieter und nach dessen ausdrücklicher Zustimmung. Ist eine entsprechende Anpassung nicht möglich oder wird ihr nicht zugestimmt, ist der ÜNB berechtigt, stattdessen das nächstplatzierte Angebot in der Zuschlagsreihenfolge zu bezuschlagen. | – |
| Höhe der Preisobergrenzen für den Vorhaltepreis und/oder den Blindarbeitspreis, sofern diese vom Anschlussnetzbetreiber verwendet werden | Spannungshebend Vorhaltepreis: 4,71 Euro/MVarh/Kalendertag Arbeitspreis: 2,80 Euro/MVarh Spannungssenkend Vorhaltepreis: 4,71 Euro/MVarh/Kalendertag Arbeitspreis: 1,78 Euro/MVarh | Steht in Bekanntmachung, s.o. |
| Zuschlagsbenutzungsdauer, sofern der Anschlussnetzbetreiber den Blindarbeitspreis gemäß G. IV. lit. c) in die Bewertung der Gebote einbezieht | irrelevant | – |
| Angabe, ob der Blindarbeitspreis einer Indexierung unterliegt | keine Indexierung | Steht in Bekanntmachung, s.o. |
| Frist, bis zu der die zur Bereitstellung der Dienstleistung erforderlichen technischen Anlagen vor dem Erbringungszeitraum zu Test- und Qualitätskontrollzwecken betriebsbereit sein müssen | ein Monat vor Beginn des Erbringungszeitraums | Mustervertrag_Anhang3_Produktbeschreibung des Anschlussnetzbetreibers |
| Mustervertrag, auf dessen Basis der Zuschlag erteilt wird, inklusive der vom Anschlussnetzbetreiber ggf. geforderten Haftungsregelungen, Vertragsstrafen und Sicherheitsleistungen in konkreter Höhe sowie der sonstigen zivilrechtlichen Bestandteile … | Siehe „Mustervertrag_Hauptdokument“ u.a. für Haftungsbedingungen und VertragsstrafenSicherheitsleistungen werden nicht gefordert. | Mustervertrag_Hauptdokument |
| … sowie eine Indikation des Umfangs der im Erbringungszeitraum durchzuführenden Qualitätssicherungsversuche | siehe „Mustervertrag_Anhang5_Qualitätsversuche“ | Mustervertrag_Anhang5_Qualitätsversuche |
| Angebotsfrist | 10.09.2026 24:00 Uhr | Steht in Bekanntmachung, s.o. |
| spätester Zeitpunkt der Information der Anbieter über Zuschlagserteilung | 15.10.2026 24:00 Uhr | Steht in Bekanntmachung, s.o. |
| Beginn und Ende des Erbringungszeitraums | 01.01.2027 00:00 Uhr bis 31.12.2027 24:00 Uhr | Steht in Bekanntmachung, s.o. Mustervertrag_Anhang3_Produktbeschreibung des Anschlussnetzbetreibers |
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