The power Brief – Ihr Briefing zur Energiewende.
Netzanschlusspaket und EEG-Novelle
Die Gesetzesvorhaben Netzanschlusspaket und EEG-Novelle setzen beide Impulse, um den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Netzausbau besser zu synchronisieren und verstärkt auf Bezahlbarkeit, Effizienz und Versorgungssicherheit auszurichten. In beiden Gesetzentwürfen besteht aber noch Anpassungsbedarf, um vorhandene Effizienzpotenziale zu nutzen.
Gesamthaft planen, intelligent umsetzen
Beim Umbau des Energiesystems müssen der Ausbau der Erneuerbaren und der Netze besser verzahnt und stärker auf Bezahlbarkeit, Effizienz und Versorgungssicherheit ausgerichtet werden. Dafür setzen die Gesetzentwürfe zum Netzanschlusspaket und zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG-Novelle) wichtige Impulse. Stellenweise gibt es aus Sicht von TransnetBW aber noch Anpassungsbedarf. So braucht es im Rahmen des Netzanschlusspakets die Festlegung technologiespezifischer Kontingente für Netzanschlüsse, um dieses knappe Gut für das Energieversorgungssystem und den Wirtschaftsstandort Deutschland bestmöglich zu nutzen.
Netzanschlusspaket: Kapazitäten intelligent nutzen
Die Transformation des Energiesystems und die zunehmende Elektrifizierung von Wirtschaft und Gesellschaft erhöhen den Bedarf an leistungsfähigen Netzanschlüssen. Gleichzeitig sind die Anschlusskapazitäten im Stromübertragungsnetz trotz intensiver Netzausbauaktivitäten begrenzt. Insbesondere Umspannwerke lassen sich nicht beliebig schnell erweitern. Denn für zusätzliche Anschlüsse braucht es in der Regel zwei Schaltfelder, die eine Fläche von einem halben Fußballfeld beanspruchen. Auch Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Errichtung der technischen Komponenten und umfangreiche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen brauchen Zeit. Batteriespeicher, Rechenzentren, Erzeugungsanlagen und industrielle Großverbraucher konkurrieren zunehmend um einen Zugang zum Stromnetz. Die Dimension der Herausforderung zeigt sich am Beispiel von Batteriespeichern: Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben innerhalb weniger Jahre bereits Anschlusszusagen für Batteriespeicher mit einer Gesamtleistung von 71,8 Gigawatt erteilt. Hinzu kommen mindestens rund 30 Gigawatt auf Ebene der Verteilnetzbetreiber. Damit wird die im Szenario A des Szenariorahmenentwurfs zum Netzentwicklungsplan (NEP) 2027 angenommene Speicherleistung für die Betrachtungsjahre 2040 und 2045 rechnerisch bereits heute erreicht.
Vom Windhundprinzip zu mehr Transparenz und Planungssicherheit
Um auf die stark gestiegene Nachfrage nach Netzanschlüssen zu reagieren, haben die ÜNB im April ein neues Netzanschlussverfahren, das sogenannte Reifegradverfahren, eingeführt. Das bisherige Windhundprinzip wird durch ein Verfahren ersetzt, das Netzanschlussanträge anhand messbarer und transparenter Kriterien wie Flächensicherung und Genehmigungsstand bewertet. Dadurch rücken nicht mehr die zuerst eingereichten, sondern die reifsten Projekte in den Fokus. Das schafft Transparenz, Planungssicherheit und einen verlässlichen Rahmen für Investitionen.
Im Rahmen der ersten Antragsphase des neuen Verfahrens sind bei den ÜNB insgesamt 346 Anträge mit einer kumulierten Bezugsleistung von rund 150 Gigawatt eingegangen. Das zeigt: Die Nachfrage nach Netzanschlusskapazitäten wächst weiter und der Handlungsdruck bleibt hoch. Netzanschlüsse sind längst mehr als eine technische Frage, sie sind ein zentraler Standortfaktor für Deutschland. Um die begrenzten Kapazitäten für die Energiewende und den Industriestandort Deutschland effizient zu verteilen und bestmöglich zu nutzen, müssen jetzt die Weichen gestellt werden.

Handlungsbedarf im Rahmen des Netzanschlusspakets
Das geplante Netzanschlusspaket sieht klarstellende Regelungen zur Verankerung eines neuen Netzanschlussverfahrens durch die ÜNB vor und enthält sinnvolle Ansätze für den Umgang mit knappen Netzanschlusskapazitäten. Bei zwei zentralen Punkten gibt es jedoch weiteren Handlungsbedarf:
1. Technologiespezifische Kontingente für Netzanschlüsse:
Der Umgang mit begrenzten Kapazitäten erfordert eine Priorisierung mit klaren Leitplanken. Daher ist es gut, dass Netzbetreibern künftig Möglichkeiten der Priorisierung gegeben werden sollen. Jedoch steht hinter der Priorisierung von Netzanschlussbegehren oder dem gezielten Freihalten von Kapazitäten zwangsläufig immer eine wirtschafts- und industriepolitische Entscheidung – etwa, wie viele Kapazitäten für Rechenzentren, Industrie oder Speicher zur Verfügung stehen sollen. Diese Abwägungen können und sollten nicht von ÜNB getroffen werden. Es braucht gesetzlich festgelegte, technologiespezifische Kontingente, um Kapazitäten zwischen unterschiedlichen Nutzergruppen orientiert an energie-, und wirtschaftspolitischen Zielen zu verteilen.
2. Mehrfachnutzung von Schaltfeldern erleichtern:
Schaltfelder sind die entscheidende (knappe) Ressource beim Netzanschluss. Bislang werden sie häufig nicht entsprechend ihrer technischen Leistungsfähigkeit ausgelastet, da Anschlussnehmer nicht immer die volle Anschlussleistung benötigen, die zu dem Zeitpunkt dann freie Kapazität aber nicht von anderen genutzt werden kann. Eine intelligente Nutzung von Schaltfeldern kann zusätzliche Anschlussmöglichkeiten schaffen, ohne neue Netzverknüpfungspunkte errichten zu müssen. Dafür braucht es regulatorische Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene, die eine gemeinsamen Nutzung von Schaltfeldern durch mehrere Anschlussnehmer erleichtert.
Weitere Möglichkeiten für mehr Netzanschlusskapazität
Über das Netzanschlusspaket hinaus gibt es weitere Maßnahmen und Instrumente, die dazu beitragen Netzanschlusskapazitäten besser zu nutzen und neue Anschlussmöglichkeiten zu schaffen:
- Einheitliches Netzanschlussverfahren: Derzeit gibt es für verschiedene Technologien beim Netzanschluss unterschiedliche Verfahren: Für Erzeuger wie Kraftwerke und Erneuerbare gilt die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung beziehungsweise das Erneuerbare-Energien-Gesetz und nicht das neu eingeführte Reifegradverfahren. Die Verfahren sollten harmonisiert werden, um eine integrierte netzplanerische Betrachtung von Anschlussbegehren zu ermöglichen.
- Einführung einer regulatorischen Mindestgröße für Anschlussbegehren, da ÜNB zunehmend Anschlussbegehren in Größen erhalten, die eine ineffiziente Nutzung der Kapazität auf Höchstspannungsebene mit sich bringen würde.
- Sicherung von Flächen für Erweiterungsmöglichkeiten von Umspannwerken.
- Ready-to-connect-Zonen entwickeln, mit denen Bund, Länder und ÜNB Planungs- und Genehmigungsprozesse miteinander verzahnen können für eine frühzeitige Potenzialflächenentwicklung.
Weitere Informationen zu den Vorteilen von Freileitungen und den Nachteilen von Kombinationslösungen aus Freileitung und Erdkalbel finden Sie unter den folgenden Links:
EEG – Steuerbarkeit und limitierte Vermarktung als Stellschrauben
Das Ziel der aktuellen EEG-Novelle, an den Ausbaumengen festzuhalten, jedoch konsequenter auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit zu achten, unterstützt TransnetBW. Mit Erzeugungsanteilen deutlich über 50 % müssen erneuerbare Energien mehr Systemverantwortung übernehmen.
Für die ÜNB ist dabei die Steuerbarkeit, auch von kleinen Photovoltaikanlagen, ein maßgeblicher Faktor. Um das System stabil zu halten, gilt es, zusätzliche nicht steuerbare Einspeisung zu vermeiden. Konkret: Auch Anlagen zwischen 25 kW und 7 kW, welche die Netzbetreiberabnahme mit befristeter Übergangszahlung in Anspruch nehmen wollen, müssen einer Steuerungsverpflichtung unterliegen.
Sind Anlagen nicht steuerbar, kann dies zu einem Überangebot und in Folge zu negativen Strompreisen beitragen. Die Vermarktung von Strommengen bei negativen Preisen belastet das EEG-Konto und ist somit Treiber der systemischen Kosten. Für die ÜNB bestehen enge regulatorische Vorgaben zur Vermarktung von erneuerbaren Energien. Die vorgesehene Anhebung der Preisgrenzen für die limitierte Vermarktung bewertet TransnetBW positiv.
Kritisch zu beurteilen ist der vorgesehene Wegfall der Ausfallvergütung für neue Anlagen. Damit wären Anlagen, die vorübergehend ohne Direktvermarkter sind, keinem Bilanzkreis zuzuordnen. Die damit verbundenen Probleme ließen sich vermeiden, indem die bisherige Regelung zur Ausfallvergütung grundsätzlich beibehalten würde, allerdings mit deutlich reduzierter Vergütung. Damit würde ein Anreiz gesetzt, das System schnellstmöglich wieder zu verlassen.
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