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The power Brief – Ihr Briefing zur Energiewende.

Novelle des Bundes­bedarfs­plan­gesetzes

Der zügige Stromnetzausbau ist elementar für eine erfolgreiche Transformation des Energiesystems. In dieser Ausgabe von THE POWER BRIEF ordnen wir den Gesetzentwurf für die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes ein, der von zentraler Bedeutung für die Umsetzung dringend benötigter Netzausbauprojekte ist. Wir zeigen auf, an welchen Stellen der Entwurf die richtigen Schwerpunkte für Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz setzt und wo im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren noch nachgebessert werden muss.

Klare Ent­schei­dung – Vorteile der Frei­leitung nutzen

Für ein klimaneutrales Energiesystem muss das Stromnetz schnell aus- und umgebaut werden. Mit der Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) können die dringend benötigten Netzausbauprojekte zügig starten. Der Gesetzentwurf setzt wichtige Akzente für Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz: Unter anderem sieht er für neue Gleichstromvorhaben wie DC42 und DC42plus Freileitungen statt Erdkabel vor, da sie günstiger, schneller umsetzbar und im Betrieb resilienter sind. Diese richtige und politisch klar kommunizierte Absicht wird allerdings durch unscheinbar anmutende Schlupflöcher im Gesetzentwurf relativiert, dies kann im schlimmsten Fall alle Vorteile zunichtemachen. Hier muss der Gesetzgeber dringend Klarheit schaffen.

Der Freileitungsvorrang für neue Gleichstromvorhaben führt zu deutlich niedrigeren Kosten für den Netzausbau und somit zu einer hohen volkswirtschaftlichen Entlastung. Aus Betriebssicht kommt hinzu: Freileitungen werden für eine Nutzungsdauer von mindestens 80 Jahren errichtet, lassen sich im Störungsfall schneller reparieren und weisen insgesamt eine höhere Verfügbarkeit auf. Das stärkt die Systemresilienz und reduziert langfristig Folgekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die nun im Gesetzentwurf enthaltenen Einschränkungen des Freileitungsvorrangs schaffen Unsicherheiten und würden die Projektumsetzung erschweren. Eine Kombination von Freileitung und Erdverkabelung bei einem Vorhaben ist nicht sinnvoll – weder in der Planung, noch in Bau und Betrieb.

Dr. Werner Götz, Vorsitzender der Geschäftsführung, TransnetBW

Stromnetzausbau für das Gelingen der Energiewende

 

Auf dem Weg zur Klimaneutralität muss das Energiesystem grundlegend umgebaut werden. Dazu gehört ein schneller Ausbau des Stromübertragungsnetzes. Es muss auf deutlich höhere Transportmengen sowie veränderte Erzeugungs- und Lastflüsse ausgelegt werden. TransnetBW trägt als systemverantwortlicher Übertragungsnetzbetreiber in seiner Regelzone besondere Verantwortung: Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit sind zentrale Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Daher muss der Netzausbau zügig und kosteneffizient vorankommen.

Novellierung des Bundes­bedarfs­plan­gesetzes ist zentral für den Netz­ausbau

Das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) stellt die energiewirtschaftliche Notwendigkeit von Netzausbauprojekten aus dem Netzentwicklungsplan (NEP) fest und gibt damit den Startschuss für ihre Umsetzung. Seit der längst erfolgten Bestätigung des NEP 2023 durch die Bundesnetzagentur ist die Novelle des Gesetzes überfällig. Es ist deshalb eine gute Nachricht, dass die Bundesregierung den Entwurf zur Änderung des BBPlG beschlossen hat und die Novelle nun im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren beraten wird. Bei weiteren Verzögerungen droht nämlich ein Fadenriss bei Planung und Umsetzung der notwendigen Ausbauprojekte.

Versorgungs­sicherheit, Kosten­effizienz und Bezahl­barkeit in den Mittel­punkt stellen

 

Der Regierungsentwurf zur BBPlG-Novelle sieht die Aufnahme von Netzausbauprojekten vor, die im NEP 2023 bestätigt wurden und sich auch im ersten Entwurf des NEP 2025 als robust erwiesen haben. Dazu zählen mehrere Wechselstromvorhaben sowie die Gleichstromvorhaben DC42 und DC42plus, die Windenergie aus dem Norden mit den Verbrauchszentren im Süden verbinden. Zudem soll für neue Gleichstromvorhaben ein Freileitungsvorrang eingeführt und damit der bisher geltende Erdkabelvorrang aufgehoben werden. Dieser Vorrang soll laut Gesetzesbegründung absolut gelten und keinen Ermessensspielraum eröffnen.

Freileitung statt Erd­kabel ist die richtige Wahl

Es braucht den Freileitungsvorrang für neue Gleichstromvorhaben. Denn Freileitungen machen den Netzausbau bezahlbarer, schneller und verlässlicher. Das trägt entscheidend zum Gelingen der Energiewende bei. Zudem wird die heimische Wertschöpfung gestärkt, da deutsche und europäische Hersteller über reichlich Erfahrung und Produktionskapazitäten verfügen.

Vorteile von Freileitungen

 

  • Kosten: In der Regel mindestens halb so teuer wie Erdkabel; zudem geringerer Aufwand für Betrieb und Wartung.
  • Zeit: Genehmigung und Bau dauern deutlich kürzer als bei Erdkabeln.
  • Resilienz: Im Störungsfall schneller zu reparieren und insgesamt besser verfügbar. Ausgelegt auf rund 80 Jahre; Erdkabel müssen meist nach rund 40 Jahren ersetzt werden.

Angesichts der Vorteile ist der Freileitungsvorrang in der BBPlG-Novelle richtig. Problematisch sind jedoch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausnahmen, die für Gleichstromvorhaben abschnittsweise auch Erdkabel zulassen: Ein Technologiewechsel innerhalb eines Vorhabens schafft Unsicherheit, zusätzlichen Genehmigungs- und Bauaufwand und hebt die Kosten- und Zeitvorteile von Freileitungen auf.

Kein Wechsel zwischen Frei­leitung und Erd­kabel in einem Vor­haben

  • Eine Teilverkabelung, also der Wechsel zwischen Freileitung und Erdkabel innerhalb eines Vorhabens, ist genehmigungsrechtlich komplex und technisch anspruchsvoll. Zudem erfordert die Teilverkabelung zusätzliche Bauwerke wie Kabelübergabestationen und damit einen weiteren Flächenbedarf.
  • Die in der BBPlG-Novelle angelegten Ausnahmen würden faktisch eine Doppelplanung von Vorhaben als Freileitung und Erdkabel erzwingen. Denn die Ausnahmeregelungen können laut Gesetzentwurf nur in bestimmten Fällen greifen. Ob diese Fälle zutreffen, kann erst nach vollständiger Planung eines Vorhabens in beiden Technologien beurteilt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die behördlich festgelegten Suchräume, die für den Verlauf einer Stromtrasse geprüft werden, je nach Technologie unterscheiden. Das verursacht erheblichen Planungs- und Zeitaufwand und erschwert die Vergleichbarkeit.
  • Akzeptanz ist beim Netzausbau ein wesentlicher Aspekt. Stromleitungen sind unabhängig von der Technik selten beliebt. Freileitungen sind für jedermann sichtbar, Erdkabel verlagern Betroffenheiten unter anderem auf Landwirtschaft und Grundstückseigentümer. Eine Kombination beider Technologien in einem Vorhaben senkt die Akzeptanz zusätzlich, weil sich die Betroffenheiten vor Ort auf kurzer Distanz stark unterscheiden.
  • Nebenbei: Ein Freileitungsvorrang für neue inländische Gleichstromvorhaben würde auch keinen Fadenriss bei Erdkabeltechnologie und -produktion heraufbeschwören: Nach wie vor enthält der NEP eine Vielzahl an großen Offshore-Anbindungsleitungen, die weiterhin als Erdkabel errichtet werden sollen.

Zusammengefasst: Eine Aufweichung des Freileitungsvorrangs führt zu planerischem Mehraufwand, Doppelprüfungen, mehr Bauwerken, zusätzlicher Komplexität und mehr erwartbaren Einsprüchen durch unterschiedliche Betroffenheiten. Das alles verlängert die Umsetzung und erhöht die Kosten - die Vorteile eines Freileitungsvorrangs wären dahin.

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Weitere Informationen zu den Vorteilen von Freileitungen und den Nachteilen von Kombinationslösungen aus Freileitung und Erdkalbel finden Sie unter den folgenden Links:

Gesetz an­passen und zügig auf den Weg bringen

 

Der Gesetzentwurf zur BBPlG-Novelle wird nun im Parlament beraten. Er stärkt Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz, indem robuste Drehstromvorhaben sowie DC42 und DC42plus in den Bundesbedarfsplan aufgenommen und ein Freileitungsvorrang für neue Gleichstromvorhaben eingeführt werden. Damit dieser Vorrang wie von der Bundesregierung beabsichtigt wirken kann, müssen die Ausnahmen für Teilverkabelungen inerhalb eines Vorahabens – konkret die Sätze 5 und 6 in § 3 Absatz 1 des Regierungsentwurfs – ersatzlos gestrichen werden.

Wichtig ist zudem, dass das Gesetz zügig beraten und möglichst noch vor der Sommerpause beschlossen wird. So wird der Weg für einen bedarfsgerechten, bezahlbaren und schnellen Netzausbau frei.

Ihre Kontakte

Franz PöterNationale Politik
Netzausbau
f.poeter@transnetbw.de
Dr. Michael HeihselNationale Politik
Hauptstadtrepräsentant 
m.heihsel@transnetbw.de