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The power Brief – Ihr Briefing zur Energiewende.

Novelle Bundes­bedarfs­plan­gesetz

Der zügige Stromnetzausbau ist elementar für eine erfolgreiche Transformation des Energiesystems. In dieser Ausgabe von THE POWER BRIEF ordnen wir den Gesetzentwurf für die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes ein, der von zentraler Bedeutung für die Umsetzung dringend benötigter Netzausbauprojekte ist. Wir zeigen auf, an welchen Stellen der Entwurf die richtigen Schwerpunkte für Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz setzt und wo im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren noch nachgebessert werden muss.

Freileitungen sind die richtige Wahl

Für ein klimaneutrales Energiesystem muss das Stromnetz schnell aus- und umgebaut werden. Die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) ist dafür zentral, damit dringend benötigte Netzausbauprojekte zügig starten können. Der Gesetz­entwurf setzt wichtige Akzente für Versorgungs­sicherheit und Kosteneffizienz: Er verankert robuste Drehstrom­vorhaben sowie die Gleichstrom­vorhaben DC42 und DC42plus als Freileitungen und führt einen Freileitungs­vorrang für neue Vorhaben ein. Freileitungen sind gegenüber Erdkabeln günstiger, schneller umsetzbar und im Betrieb resilienter. Entscheidend ist, dass dieser Vorrang nicht durch Ausnahmen verwässert wird und ein Wechsel zwischen Freileitung und Erdkabel innerhalb eines Vorhabens ausgeschlossen bleibt. Genau das lässt der Entwurf jedoch zu – hier ist dringend nachzubessern.

Der Freileitungsvorrang für neue Gleichstromvorhaben führt zu deutlich niedrigeren Kosten für den Netzausbau und somit zu einer hohen volkswirtschaftlichen Entlastung. Aus Betriebssicht kommt hinzu: Freileitungen werden für eine Nutzungsdauer von mindestens 80 Jahren errichtet, lassen sich im Störungsfall schneller reparieren und weisen insgesamt eine höhere Verfügbarkeit auf. Das stärkt die Systemresilienz und reduziert langfristig Folgekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die nun im Gesetzentwurf enthaltenen Einschränkungen des Freileitungsvorrangs schaffen Unsicherheiten und würden die Projektumsetzung erschweren. Eine Kombination von Freileitung und Erdverkabelung bei einem Vorhaben ist nicht sinnvoll – weder bei Planung und Genehmigung noch bei Bau und Betrieb der Stromleitung.

Dr. Werner Götz, Vorsitzender der Geschäftsführung, TransnetBW

Stromnetzausbau als Baustein für das Gelingen der Energiewende

 

Auf dem Weg zur Klimaneutralität muss das Energiesystem grundlegend umgebaut werden. Dazu gehört ein schneller Aus- und Umbau des Stromübertragungsnetzes. Es muss auf deutlich höhere Transportmengen sowie veränderte Erzeugungs- und Lastflüsse ausgelegt werden. TransnetBW trägt als systemverantwortlicher Übertragungsnetzbetreiber hierfür besondere Verantwortung: Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit sind Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Daher muss der Netzausbau zügig und kosteneffizient vorankommen.

Novellierung des Bundes­bedarfs­plan­gesetzes ist zentral für den Netz­ausbau

Das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) verankert die Netzausbauprojekte aus dem Netzentwicklungsplan (NEP) und stellt ihre energiewirtschaftliche Notwendigkeit fest. Seit der Bestätigung des NEP 2023 durch die Bundesnetzagentur wird die Novelle von allen erwartet. Es ist deshalb eine gute Nachricht, dass die Bundesregierung den Entwurf zur Änderung des BBPlG beschlossen hat und die Novelle nun im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren beraten wird. Bei jeder weiteren Verzögerung droht ein Fadenriss bei Genehmigung und Umsetzung der notwendigen Ausbauprojekte.

Versorgungs­sicherheit, Kosten­effizienz und Bezahl­barkeit in den Mittel­punkt stellen

 

Der Regierungsentwurf zur BBPlG-Novelle sieht die Aufnahme von Netzausbauprojekten vor, die im NEP 2023 bestätigt wurden und sich im ersten Entwurf des NEP 2025 als robust erwiesen haben. Dazu zählen mehrere Drehstromvorhaben sowie die Gleichstromvorhaben DC42 und DC42plus, die die Windenergie aus dem Norden mit den Verbrauchszentren im Süden verbinden. Zudem soll für neue Gleichstromvorhaben ein Freileitungsvorrang eingeführt und damit der bisher geltenden Erdkabelvorrang aufgehoben werden.

Freileitung statt Erd­kabel ist die richtige Wahl

Es braucht den Freileitungsvorrang für neue Gleichstromvorhaben. Denn Freileitungen machen den Netzausbau bezahlbarer, schneller und verlässlicher. Das trägt entscheidend zum Gelingen der Energiewende bei.

Vorteile von Freileitungen

 

  • Kosten: In der Regel mindestens halb so teuer wie Erdkabel; zudem geringerer Aufwand für Betrieb und Wartung.
  • Zeit: Genehmigung und Bau dauern deutlich kürzer als bei Erdkabeln.
  • Resilienz: Im Störungsfall schneller zu reparieren und insgesamt besser verfügbar. Ausgelegt auf rund 80 Jahre; Erdkabel müssen meist nach rund 40 Jahren ersetzt werden.

Angesichts der Vorteile ist der Freileitungsvorrang in der BBPlG-Novelle richtig. Unverständlich sind jedoch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausnahmen, die Gleichstromvorhaben abschnittsweise als Erdkabel zulassen: Ein Technologiewechsel innerhalb eines Vorhabens schafft Unsicherheit und zusätzlichen Genehmigungs- und Bauaufwand und hebt die Kosten- und Zeitvorteile von Freileitungen auf.

Kein Wechsel zwischen Frei­leitung und Erd­kabel in einem Vor­haben

Eine Teilverkabelung, also der Wechsel zwischen Freileitung und Erdkabel innerhalb eines Vorhabens, ist genehmigungsrechtlich komplex und technisch anspruchsvoll. Zudem erfordert die Teilverkabelung zusätzliche Bauwerke wie Kabelübergabestationen und damit einen weiteren Flächenbedarf.

Die in der BBPlG-Novelle angelegten Ausnahmen würden faktisch eine Doppelplanung von Vorhaben als Freileitung und Erdkabel erzwingen. Denn die Ausnahmeregelungen können laut Gesetzentwurf nur in bestimmten Fällen greifen. Ob diese Fälle zutreffen, kann erst nach vollständiger Planung eines Vorhabens in beiden Technologien beurteilt werden. Erschwerend hinzu kommt, dass sich die behördlich festgelegten Suchräume, die für den Verlauf einer Stromtrasse geprüft werden, je nach Technologie unterscheiden. Das verursacht erheblichen Planungs- und Zeitaufwand und erschwert die Vergleichbarkeit.

Weitere Informationen zu den Vorteilen von Freileitungen und den Nachteilen von Kombinationslösungen aus Freileitung und Erdkalbel finden Sie unter den folgenden Links:
Positionspapier zum Freileitungsvorrang für Gleichstromprojekte

Akzeptanz ist beim Netzausbau ein nicht zu vernachlässigender Aspekt. Stromleitungen sind unabhängig von der Technik selten beliebt. Freileitungen sind für jedermann sichtbar, Erdkabel verlagern Betroffenheiten unter anderem auf Landwirtschaft und Grundstückseigentümer. Eine Kombination beider Technologien in einem Vorhaben senkt die Akzeptanz zusätzlich, weil sich die Betroffenheiten vor Ort auf kurzer Distanz stark unterscheiden.

Zusammengefasst: Eine Aufweichung des Freileitungsvorrangs führt zu einem planerischen Mehraufwand, Doppelprüfungen, mehr Bauwerken, zusätzlicher Komplexität und mehr erwartbaren Einsprüchen durch unterschiedliche Betroffenheiten. Das alles verlängert die Umsetzung und erhöht die Kosten, die Vorteile eines Freileitungsvorrangs wären dahin.

Gesetz anpassen und zügig auf den Weg bringen

 

Der Gesetzentwurf zur BBPlG-Novelle wird nun im Parlament beraten. Er stärkt Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz, indem robuste Drehstromvorhaben sowie DC42 und DC42plus in den Bundesbedarfsplan aufgenommen und ein Freileitungsvorrang für neue Gleichstromvorhaben eingeführt werden. Damit dieser Vorrang wirkt, dürfen keine Ausnahmen für Teilverkabelungen vorgesehen werden. Konkret müssen dafür die Sätze 5 und 6 in § 3 Absatz 1 BBPlG (Regierungsentwurf) ersatzlos gestrichen werden.

Entscheidend ist, dass das Gesetz zügig beraten und möglichst noch vor der Sommerpause beschlossen wird. So wird der Weg für einen bedarfsgerechten, bezahlbaren und schnellen Netzausbau frei.

Ihre Kontakte

Franz PöterNationale Politik
Netzausbau
f.poeter@transnetbw.de