Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach

Genehmigungs­verfahren

In einem langwierigen und aufwendigen Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeiten und prüfen TransnetBW und die Bundesnetzagentur, wie das Netzbauvorhaben realisiert werden kann.

Netzplanung

Planen, planen, planen


Wie jedes Netzbauprojekt durchläuft auch die 380-kV-Netzverstärkung Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach ein umfangreiches Genehmigungsverfahren in mehreren Schritten, bevor der Bau beginnen darf. Im Laufe dieses mehrere Jahre andauernden Prozesses wird sichergestellt, dass alle für das Projekt wichtigen Themen berücksichtigt werden.

Die Netzverstärkung ist eine länderübergreifende Maßnahme – daher wird sie im Rahmen der Bundesfachplanung und des anschließenden Planfestellungsverfahrens nach NABEG durch die Bundesnetzagentur genehmigt.

Step 1 - Vor dem Verfahren

Die Vorplanungs­phase

Voraussetzung für den Start des Verfahrens ist eine umfassende Vorplanung. Im Rahmen der Vorplanung hat TransnetBW einen Trassenkorridorvorschlag erarbeitet, der neben technischen und wirtschaftlichen Aspekten auch Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaftsbild berücksichtigt.

Step 2 - Erster Verfahrensschritt 

Die Bundes­fachplanung

Ziel der Bundesfachplanung ist die Festlegung eines Trassenkorridors, in dem die spätere Detailplanung der Trasse erfolgt. Innerhalb dieses Verfahrens sieht der Gesetzgeber zahlreiche Möglichkeiten für die Beteiligung der Öffentlichkeit vor.

Die Behörde wägt dafür alle im Rahmen der Öffentlichkeitsbewegung vorgebrachten Argumente ab. Der in der Bundesfachplanung festgelegte Trassenkorridor ist verbindlich für das anschließende Planfeststellungsverfahren.

Weitere Informationen zur Bundesfachplanung finden Sie hier.

Bundesnetzagentur entscheidet über Trassenkorridor; Aufnahme des Trassenkorridors in den Bundesnetzplan

Step 3 - Vor der Genehmigung

Das Planfeststellungs­verfahren

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird auf Basis des ausgewählten Trassenkorridors der genaue Leitungsverlauf und die technische Umsetzung des Vorhabens erarbeitet. Dazu gehört die Entscheidung über die konkreten Maststandorte. Auch hier erfolgt eine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Bundesnetzagentur entscheidet über den genauen Trassenverlauf und die technische Umsetzung innerhalb des Korridors.

Die Schritte im Detail

  • Nach Einreichung des Antrags auf Planfeststellung führt die Bundesnetzagentur unverzüglich eine Antragskonferenz mit der Vorhabenträgerin sowie den betroffenen Trägern öffentlicher Belange und Vereinigungen durch. Auch alle Bürgerinnen und Bürger können daran teilnehmen.
  • In der Antragskonferenz werden Inhalt, Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen für die Planfeststellung besprochen.
  • Die Bundesnetzagentur legt auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest und bestimmt den erforderlichen Inhalt für die weiteren Genehmigungsunterlagen.
  • Der durch die Vorhabenträgerin überarbeitete Antrag wird noch einmal durch die Bundesnetzagentur überprüft. Sind die Unterlagen vollständig, erfolgt deren Offenlage.
  • Im Rahmen dieser Offenlage können sich erneut Träger öffentlicher Belange, Vereinigungen sowie Bürgerinnen und Bürger beteiligen.
  • Die eingebrachten Einwendungen und Stellungnahmen werden anschließend bearbeitet und erwidert sowie ggf. im Rahmen eines Erörterungstermins besprochen und diskutiert.
  • Den Abschluss bildet die Genehmigung des Vorhabens. Die Bundesnetzagentur entscheidet im sogenannten Planfeststellungsbeschluss unter Abwägung aller vorgebrachten Belange über den genauen Leitungsverlauf bzw. die konkreten Maststandorte. Danach kann TransnetBW mit dem Bau beginnen.
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