Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach

Projektporträt

Mit der Netzverstärkung im Nordosten Baden-Württembergs und Bayern wird das Übertragungsnetz in der Region fit für die Herausforderungen durch die Energiewende. Für rund zwei Drittel der Maßnahme ist TransnetBW verantwortlich.

Hintergrund

Gemeinschafts­projekt für mehr Kapazitäten

Das Vorhaben Nr. 20 aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) „Höchstspannungsleitung Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach“ erstreckt sich über die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern und dient der Erhöhung der Übertragungskapazität in diesem Bereich. Es besteht aus den Maßnahmen Grafenrheinfeld – Kupferzell (Maßnahme 38a des Netzentwicklungsplans) und Großgartach – Kupferzell (Maßnahme 39 des Netzentwicklungsplans). Es handelt sich um ein Gemeinschaftsprojekt der beiden Übertragungsnetzbetreiberinnen TenneT TSO GmbH (TenneT) und TransnetBW GmbH (TransnetBW). Das Vorhaben wurde für die Genehmigungsverfahren in drei Teilabschnitte eingeteilt:

  • Abschnitt 1: Grafenrheinfeld – Punkt Rittershausen (B125)
  • Abschnitt 2: Punkt Rittershausen – Kupferzell (LA 0348)
  • Abschnitt 3: Kupferzell – Großgartach (LA 0316 – zukünftig LA 0380)

Das Gesamtvorhaben führt auf einer Strecke von insgesamt 150 km durch zwei Bundesländer und ist demnach eine länderübergreifende Höchstspannungsleitung. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse liegt die Verantwortung für den Abschnitt 1 bei TenneT, für die Abschnitte 2 und 3 bei TransnetBW.

Gesamtmaßnahme

Ziel

Mit dieser Netzverstärkung auf 380 Kilovolt (kv) wird das Übertragungsnetz in der Region noch leistungsfähiger gemacht. Die Netzverstärkung geschieht nach dem NOVA-Prinzip. Daher setzt TransnetBW das Vorhaben weitestgehend in bestehender Leitungstrasse um.

Umfang

Der Leitungsverlauf im Verantwortungsbereich von TransnetBW – von Großgartach über Kupferzell zum Punkt Rittershausen – hat eine Streckenlänge von circa 100 km und betrifft zwei Leitungsanlagen (LA):

  • Abschnitt 2: Punkt Rittershausen – Kupferzell (LA 0348)
    Geplante Maßnahme: Seilauflage
  • Abschnitt 3: Großgartach – Kupferzell (LA 0316, zukünftig 0380)
    Geplante Maßnahme: Ersatzneubau

Vorhaben

Genau festgelegt

Wie genau die Netzverstärkung realisiert wird, legt die Bundesnetzagentur in den für dieses Vorhaben gesetzlich definierten Genehmigungsverfahren – der Bundesfachplanung und dem Planfeststellungsverfahren – fest. Sie ist die zuständige Genehmigungsbehörde für alle Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplan, die durch mehrere Bundesländer oder ins Ausland führen. 

Notwendigkeit und gesetzliche Grundlage

Verpflichtet zum Netzausbau

Der Ausbaubedarf des Stromnetzes wird im Rahmen der Erarbeitung des Netzentwicklungsplans (NEP) regelmäßig ermittelt und überprüft. Der NEP führt alle Maßnahmen im deutschen Übertragungsnetz auf, die auf Grundlage der erforderlichen Prognose für Verbrauch und Erzeugung (Szenariorahmen) in den kommenden zehn bis fünfzehn Jahren von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelt wurden. Das Vorhaben „380-kV-Netzverstärkung Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach“ ist seit 2012 im Netzentwicklungsplan Strom unter dem Namen „P48 Netzverstärkung im Nordosten von Baden-Württemberg und Bayern“ fest verankert und wurde seitdem auch in den Folgejahren bestätigt. Mit der Aufnahme des Vorhabens in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) ist TransnetBW verpflichtet, die Maßnahme umzusetzen.


Überlastungen entgegenwirken

Die betroffenen Leitungsanlagen erfüllen eine wichtige Transportfunktion in Nord-Süd-Richtung. Mit der vorgesehenen Netzverstärkung wird einer Überlastung entgegengewirkt, die im Zuge der Energiewende in Süddeutschland zu erwarten ist. Gerade durch den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien in der Region (Fotovoltaik und Windkraftanlagen) ergibt sich hier ein weiterer Netzausbaubedarf. Somit trägt die Netzverstärkung zur Integration der in der Region erzeugten erneuerbaren Energie in das Übertragungsnetz bei.

Im Netzknoten Großgartach / Leingarten laufen viele Leitungsanlagen zusammen. Auch die Netzverstärkungsmaßnahme im Nordosten von Baden-Württemberg und Bayern hat hier ihren Start- bzw. Endpunkt.

das nova-Prinzip

Vorausschauend planen

Die Abkürzung NOVA steht für Netz-Optimierung vor  
-Verstärkung vor -Ausbau. Das bedeutet, dass zunächst versucht wird, den bestehenden Betrieb von Leitungen zu optimieren. Reicht dies als Maßnahme nicht aus, werden Verstärkungsmöglichkeiten geprüft. Erst wenn auch eine Verstärkung nicht mehr genügt, werden Neubau-Maßnahmen in Betracht gezogen. 

Im Überblick

Die Maßnahmen im Einzelnen

Im Folgenden findet sich eine Beschreibung der Abschnitte 2 und 3. Abschnitt 1 befindet sich im Eigentum von TenneT und wird daher an dieser Stelle nicht näher erläutert.

Zwischen Grafenrheinfeld und Kupferzell (Abschnitt 1 und 2) verläuft eine 380-kV-Gemeinschaftsleitung von TenneT und TransnetBW. In diesem Abschnitt ist es vorgesehen, auf der Bestandsleitung einen zusätzlichen 380-kV-Stromkreis aufzulegen (Maßnahme Nr. 38a). Der Abschnitt 2 von Kupferzell (Gemeinde Kupferzell, Hohenlohekreis, Baden-Württemberg) bis zum Punkt Rittershausen (Gemeinde Gaukönigshofen, Landkreis Würzburg, Bayern) liegt in der Zuständigkeit von TransnetBW.

Abschnitt 2

Leitungsverlauf

Die Leitung besteht aus 139 Masten, verläuft in Süd-Nord-Richtung, beginnend am Umspannwerk Kupferzell überwiegend über landwirtschaftliche Flächen und passiert einzelne Bebauungen im Außenbereich. Am Punkt Rittershausen, südwestlich des Ortsteils Rittershausen der Gemeinde Gaukönigshofen, endet die Leitungsanlage. An diesem Punkt beginnt die TenneT-Leitung.

Transport einer größeren Strommenge

Die aktuelle Planung sieht vor, auf den freien Traversenplatz ein Hochtemperaturseil aufzulegen. Ein Mastneubau ist nicht erforderlich. Der Vorteil eines Hochtemperaturseiles ist, dass durch eine spezielle Aluminiumlegierung eine größere Strommenge durch das Seil transportiert werden kann.
 

Freier Traversenplatz

Aktueller Stand

Durch die Novellierung des BBPlG im Mai 2019 entfällt für den Abschnitt 2 Kupferzell-Rittershausen die Bundesfachplanung. Für diesen Abschnitt stellte TransnetBW im Januar 2020 den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Im März 2020 fand eine öffentliche Antragskonferenz statt.

Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Antragskonferenz legte die Bundesnetzagentur im April 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest.

Ende April 2021 reichte TransnetBW die finalen Unterlagen zur Planfeststellung nach § 21 NABEG bei der Bundesnetzagentur ein.

Die Vollständigkeit der Unterlagen wurde im März 2022 bestätigt. Im Zuge der Offenlage hatten Träger öffentlicher Belange, Vereinigungen sowie Bürgerinnen und Bürger bis Ende Mai 2022 Zeit, ihre Stellungnahmen und Einwendungen zum Vorhaben einzureichen.

Im Juni 2023 erteilte die Bundesnetzagentur den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 2 und die Bauarbeiten konnten Ende 2023 starten.

Aktueller Zeitplan Abschnitt 2 (Stand: August 2022)

Zwischen den beiden Umspannwerken in Kupferzell und Großgartach betreibt TransnetBW eine Leitungsanlage, die momentan mit einem 220-kV- und einem 380-kV-Stromkreis belegt ist. Der 220-kV-Stromkreis ist außer Betrieb. Zukünftig sollen zwei 380-kV-Stromkreise zwischen den beiden Umspannwerken betrieben werden. Aus statischen Gründen ist die vorhandene Leitungsanlage aber nicht dafür ausgelegt, zwei 380-kV-Stromkreise zu tragen. Daher ist ein Ersatzneubau der vorhandenen Leitungsanlage weitestgehend in bestehender Trasse geplant. Bei einem Ersatzneubau werden die alten Masten und Leiterseile schrittweise zurückgebaut und gegen neue, dem heutigen Stand der Technik entsprechende ausgetauscht.

Abschnitt 3
Ersatzneubau

Leitungsverlauf

Der ein Kilometer breite Trassenkorridor führt entlang der 380-kV-Bestandsleitung vom Netzverknüpfungspunkt Großgartach/Leingarten ausgehend in nordöstliche Richtung vorbei an Neckarsulm und Neuenstadt am Kocher, anschließend in östlicher Richtung über Ohrnberg, Zweiflingen und Kirchensall bis zum Netzverknüpfungspunkt Kupferzell. Der Naturraum ist überwiegend von kleineren Siedlungen und Städten geprägt, größerer Ballungsraum ist Heilbronn. Der Trassenkorridor verläuft größtenteils über landwirtschaftlich genutzte Flächen.
 

Aktueller Stand

Die Bundesfachplanung für den Abschnitt 3 Großgartach-Kupferzell wurde 2016 mit dem Antrag nach § 6 NABEG eröffnet. Nach der Antragstellung erfolgte Anfang 2017 eine Antragskonferenz in Weinsberg, im Anschluss daran die Festlegung des Untersuchungsrahmens nach § 7 NABEG.

Mit den Unterlagen nach § 8 NABEG wies TransnetBW einen Trassenkorridor-Vorschlag aus. Die Bundesnetzagentur legte im Dezember 2019 den konkreten Trassenkorridor nach § 12 NABEG fest und schloss mit dieser Entscheidung die Bundesfachplanung ab.

Im März 2020 reichte TransnetBW den Antrag auf Planfeststellung nach § 19 NABEG ein. Aufgrund der Corona-Pandemie fand keine Antragskonferenz, sondern eine schriftliche Beteiligung gemäß Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) statt.

Der Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung wurde im Juli 2020 übermittelt. TransnetBW reichte Anfang April 2022 die Unterlagen zur Planfeststellung nach § 21 NABEG bei der Bundesnetzagentur ein.

Die Vollständigkeit der Unterlagen wurde im Mai 2022 bestätigt. Im Zuge der Offenlage hatten Träger öffentlicher Belange, Vereinigungen sowie Bürgerinnen und Bürger bis Ende Juli 2022 Zeit, ihre Stellungnahmen und Einwendungen zum Vorhaben einzureichen.

Im Dezember 2023 erhielt TransnetBW den Planfeststellungsbeschluss von der Bundesnetzagentur für den Abschnitt 3 und die Bauarbeiten konnten starten.

Aktueller Zeitplan Abschnitt 3 (Stand: August 2022)

Projektbroschüre

Die Broschüre steht Ihnen nachfolgend und in der Mediathek zum Download bereit.

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