Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach

Im Dialog

Im Rahmen unserer Netzbauvorhaben suchen wir stets den Austausch mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden und Trägern öffentlicher Belange. Kommen Sie gerne auf uns zu!

Dialog und fachinformation

Im Austausch mit der Öffentlichkeit

Der Dialog mit der Öffentlichkeit ist ein zentraler Baustein der Planung und Umsetzung der Netzbaumaßnahmen von TransnetBW. Wir beginnen mit diesem Dialog bereits in der Vorplanungsphase und damit deutlich vor den offiziellen Genehmigungsverfahren. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, alle Schritte von der Planung bis zur Umsetzung des Vorhabens so transparent wie möglich für Sie aufzubereiten. In diesem Zuge bieten wir verschiedene Informations- und Dialogveranstaltungen an.

ihr kontakt

DIALOG Netzbau

Alice Dippel 
Projektsprecherin 
Heilbronner Straße 51-55 
70191 Stuttgart

Über unsere kostenfreie Hotline (Tel. 0800 380470-1) stehen wir Ihnen Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 20:00 Uhr für Ihre Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an! Alternativ können Sie sich auch per E-Mail unter dialognetzbau@transnetbw.de oder über das Kontaktformular an uns wenden.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Netzverstärkung bezeichnet Maßnahmen, die eine Änderung oder Erweiterung bzw. eine Errichtung beinhalten, z.B. durch die Zu- und Umbeseilung von Stromkreisen oder den Neubau von Leitungen in bestehenden oder parallelen Trassen. Dagegen umfasst ein Netzausbau den Neubau von Leitungen in neuen Trassen. Doch erst, wenn sowohl die Möglichkeiten der Optimierung des bestehenden Betriebs von Leitungen (Netzoptimierung) als auch der Netzverstärkung ausgeschöpft sind, darf ein Netzausbau in Betracht gezogen werden (NOVA-Prinzip).

Die Energiewende bedeutet eine große Herausforderung für die Strominfrastruktur in Deutschland und damit auch für die Versorgungssicherheit. Durch den Ausbau der erneuerbaren Energien und das Abschalten der Kernkraftwerke sind von Jahr zu Jahr mehr Eingriffe der Übertragungsnetzbetreiber in das Stromnetz notwendig, um Ausfälle zu verhindern und eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten. Die Anforderungen an die Stromnetze werden künftig noch weiter zunehmen. Um die Versorgungssicherheit der Menschen und der Unternehmen im nordöstlichen Bereich Baden-Württembergs auch in Zukunft zu gewährleisten, sind Anpassungen im Höchstspannungsnetz erforderlich. Sie dienen dazu, die Übertragungskapazität zu erhöhen sowie das Netz leistungsfähiger und damit stabiler zu machen. Eine dieser Anpassungsmaßnahmen ist die 380-kV-Netzverstärkung Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach. Mit ihr wird das Übertragungsnetz im Bereich zwischen Grafenrheinfeld bei Schweinfurt in Unterfranken und Leingarten im Landkreis Heilbronn noch leistungsfähiger gemacht. Unzulässige Überlastungen der bestehenden Leitungen können somit künftig vermieden werden.

Beim Ausbau von Höchstspannungsleitungen im Wechselstrombereich ist der Einsatz von Erdkabeln in Deutschland bisher nicht Stand der Technik. Die Möglichkeit des Einsatzes von Erdkabeln in der Höchstspannungsebene regelt der Gesetzgeber in unterschiedlichen Gesetzen. Hierzu zählen maßgeblich das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) und das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG). Im Dezember 2015 hat der Deutsche Bundestag den Erdkabelvorrang für Gleichstromleitungen eingeführt. Um den Einsatz von Erdkabeln im Wechselstromübertragungsnetz zu testen, sind im BBPlG konkrete Pilotprojekte festgelegt. Bei der 380-kV-Netzverstärkung Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach handelt es sich um einen 3-Phasen-Wechselstrom, d.h. einen Wechselstrom mit drei stromführenden Leitungen (Drehstrom). Die Maßnahme ist im Bundesbedarfsplan nicht als Pilotprojekt für den Einsatz von Erdkabeln bezeichnet. Für eine Erdverkabelung der Leitungsanlage gibt es daher keine gesetzliche Grundlage.

TransnetBW informiert die Öffentlichkeit im Rahmen der Planung und Umsetzung des Vorhabens stets über alle Schritte und bietet, wo möglich, die Gelegenheit, sich in den Prozess einzubringen. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, frühzeitig Anregungen und Bedenken zu äußern, die von TransnetBW aufgenommen und geprüft werden. Darüber hinaus bietet die Bundesnetzagentur im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die vorgeschriebene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit an. Hier besteht die Möglichkeit, an öffentlichen Antragskonferenzen teilzunehmen. Die Planfeststellungs­unterlagen werden öffentlich oder elektronisch ausgelegt. Institutionen und Personen, die dazu fristgerecht Stellungnahmen und Einwendungen einreichen, werden auch zu den Erörterungsterminen eingeladen, im Rahmen dessen die Stellungnahmen und Einwendungen diskutiert werden.

Das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) ist am 29. Mai 2020 in Kraft getreten und gilt bis Ende 2022. Dieses Gesetz soll gewährleisten, dass auch während der Einschränkungen des täglichen Lebens zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie, Planungs- und Genehmigungsverfahren, wie z.B. die Netzbauprojekte der TransnetBW, ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Konkret bedeutet dies, dass Verfahrensschritte wie die Auslegung von Unterlagen, öffentliche Bekanntmachungen oder Antragskonferenzen und mündliche Verhandlungen in dieser Zeit auch online durchgeführt werden können.

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