30. September 2016
Die Transnet BW veröffentlicht vorläufige Netznutzungsentgelte für 2017
- Zum 1. Januar 2017 steigen die Netznutzungsentgelte voraussichtlich um rund fünf Prozent.
- Wesentliche Faktoren sind die Beteiligung an den Kosten für Netzanbindung von Offshore-Windenergie sowie Netz- und Systemstabilitätsmaßnahmen.
Die TransnetBW hat heute die vorläufigen Netznutzungsentgelte für ihr Übertragungsnetz ab dem 1. Januar 2017 veröffentlicht. Diese werden im kommenden Jahr moderat um rund fünf Prozent steigen. Die detaillierten Preisblätter zu den Netznutzungsentgelten sind auf der Homepage der TransnetBW veröffentlicht unter https://www.transnetbw.de/preise-netznutzung-2017. Das Netznutzungsentgelt der Übertragungsnetzebene hat am Endkundenpreis des Letztverbrauchers einen Anteil von rund vier Prozent.
Als Übertragungsnetzbetreiber ist die TransnetBW in Baden-Württemberg verantwortlich für die Bereitstellung und den bedarfsgerechten Ausbau des Transportnetzes. Damit spielt sie eine wichtige Rolle bei der erfolgreichen Umsetzung der Energiewende. Ihre zentrale Aufgabe als Übertragungsnetzbetreiber ist die Aufrechterhaltung der Versorgungs- und Systemsicherheit. Der Aufwand hierfür nimmt mit dem Umbau der Erzeugungslandschaft in Deutschland – hin zu erneuerbaren Energien - stetig zu.
Die Erhöhung der Netznutzungsentgelte ist auf die steigenden Kosten aus der Netzanbindung von Offshore-Windenergie, welche von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern anteilig getragen werden, sowie auf Maßnahmen zur Erhaltung der Netz- und Systemstabilität zurückzuführen. Weitere Veränderungen ergeben sich durch steigende Kosten für den Netzausbau. Dazu kommt ein neuer Effekt, den das Strommarktgesetz 2016 ausgelöst hat: Das Gesetz verpflichtet Kraftwerksbetreiber zur vorläufigen Stilllegung von Braunkohle-Kraftwerkskapazitäten als Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen CO2-Ziele - die Entschädigungen der betroffenen Kraftwerksbetreiber werden ebenfalls von den Übertragungsnetzbetreibern getragen.
Netznutzungsentgelte werden von Strom- und Gasnetzbetreibern im liberalisierten Energiemarkt für die Nutzung ihrer Netze erhoben und durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) überprüft.
Die am 30. September 2016 veröffentlichten Netznutzungsentgelte sind vorläufig und können bei Vorliegen neuerer Erkenntnisse noch angepasst werden. Die endgültigen Netznutzungsentgelte werden spätestens am 1. Januar 2017 veröffentlicht.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Regina König
Pressesprecherin
T +49 711 21858-3155
r.koenig@transnetbw.de
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