02. Mai 2022

Übertragungsnetzbetreiber starten Interessenbekundung für ausländische Netzreserve

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben die Interessenbekundung für Anbieter für die Netzreserve gem. Regelprozess aus §4 NetzResV veröffentlicht. Im Bericht der Bundesnetzagentur vom 29.04.2022 wird für das Winterhalbjahr 2022/2023 ein zusätzlicher Bedarf an Erzeugungskapazität für die Netzreserve in Höhe von 1424 MW festgestellt. Die Bedarfsdeckung kann jedoch aufgrund von technischen Bedingungen und den Entwicklungen in der Energielandschaft durch die politische Lage noch angepasst werden.

Die kontrahierte Leistung im Ausland steht den Übertragungsnetzbetreibern zur Entlastung von Netzengpässen im kommenden Winter zur Verfügung. Nachteilige Auswirkungen auf die Versorgungssituation der betroffenen Länder bestehen hierdurch nicht. Die Kraftwerke der ausländischen Netzreserve können nur zum Einsatz kommen, wenn sie am Vortag von den Übertragungsnetzbetreibern reserviert wurden. Im Normalfall können sie ihre Leistung am Day-Ahead- und Intraday-Markt anbieten und stehen nationalen Bedarfen zur Verfügung. Die Reservierung der Kapazitäten durch die Übertragungsnetzbetreiber erfolgt auch nur, wenn tatsächlich Netzengpässe bestehen. Dies ist der Fall, wenn Stromexporte aus Deutschland ungewöhnlich hoch sind, weil beispielsweise viel Windstrom erzeugt wird. In diesen Fällen gibt es in der Regel eher verminderten Bedarf für konventionell erzeugten Strom.

Die Übertragungsnetzbetreiber fordern interessierte Anlagenbetreiber auf, Interessenbekundungen gemäß § 4 Abs. 2 NetzResV zur Aufnahme ihrer Anlage(n) in die Netzreserve bis zum 15. Mai 2022 abzugeben. Dabei sind die Zuständigkeiten folgendermaßen aufgeteilt:

  • für Deutschland: jeweils der Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber
  • für Italien und die Schweiz: TransnetBW GmbH
  • für Frankreich und Luxemburg: Amprion GmbH

Die Unterlagen für das Interessenbekundungsverfahren finden sich auf den Webseiten der ÜNB:

Netzreserve
Die Übertragungsnetzbetreiber halten in der Netzreserve Kraftwerksleistung vor, um Netzengpässe entlasten zu können. Inländische Netzreserve besteht aus systemrelevanten Erzeugungsanlagen, die eine vor- oder endgültige Stilllegung angezeigt haben. Die inländische Netzreserve kann bei zusätzlichem Bedarf durch passende Erzeugungsanlagen im Ausland ergänzt werden. Anlagen in der Netzreserve werden beim sogenannten Redispatch i. d. R. erst dann eingesetzt, wenn keine marktlichen Erzeugungsanlagen mehr zur Verfügung stehen, die ihre Leistung anpassen können. Beim Redispatch senken die Übertragungsnetzbetreiber die Stromeinspeisung vor einem Netzengpass ab und erhöhen die Leistung an einer anderen Stelle im Netz, um Leitungen zu entlasten.

Claudia Halici
Claudia HaliciPressesprecherinc.halici@transnetbw.de+49 711 21858-3155