08. August 2019

Kapazitätsreserve: zwei Gigawatt zur Sicherheit

Mit der Kapazitätsreserve soll ab dem Herbst 2020 das wesentliche Instrument zur Absicherung des Strommarkts zur Verfügung stehen. In diesem Sommer starten die Übertragungsnetzbetreiber die Ausschreibung.

Mit dem Strommarktgesetz wurde im Jahr 2016 die Einführung einer Kapazitätsreserve in Deutschland beschlossen. Nun wurden mit dem Inkrafttreten der Kapazitätsreserveverordnung Fakten geschaffen: Ab Oktober 2020 sollen zwei Gigawatt Reserveleistung außerhalb des Markts in der Reserve vorgehalten werden. Diese Reserve ist für den unwahrscheinlichen Fall vorgesehen, in dem auf dem deutschen Strommarkt keine Markträumung erfolgt, die Nachfrage also nicht vollständig durch das Angebot gedeckt werden kann. Sollte dies eintreten, liegt die Verantwortung bei den ÜNB: Nur auf deren Anforderung darf die Reserve eingesetzt werden. Dies ermöglicht eine zusätzliche Absicherung für eine Stromversorgung, die zu einem wesentlichen Anteil auf wetterabhängigen Energiequellen wie Wind und Sonne beruht.

Spätestens ab dem 1. September können sich Betreiber von Erzeugungsanlagen, Speichern und regelbaren Lasten bei den deutschen Übertragungsnetzbetreibern um die Teilnahme in den ersten zwei Jahren bewerben, die Angebotsfrist endet am 1. Dezember.

Dieser Beitrag ist in der Sommer-Ausgabe 2019 des Kundenmagazins 3239+ erschienen.