22. November 2018

Neue Bedingungen für die Teilnahme an Regelleistungsmärkten

22. November 2018 – Bayreuth, Berlin, Dortmund, Stuttgart. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben Ende Oktober auf der gemeinsamen Webseite http://www.regelleistung.net die neuen Präqualifikationsbedingungen für die Teilnahme an den Regelleistungsmärkten für Minuten-, Sekundär- und Primärregelleistung veröffentlicht.

Sie erfüllen die Anforderungen der europäischen „Verordnung zur Festlegung ei-ner Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb“ (Guideline on Transmission System Operation, SOGL). Die neuen Präqualifikationsbedingungen ersetzen sukzessiv die bestehenden Bedingungen und treten vollständig Ende 2019 in Kraft. Die Verord-nung SOGL bildet einen europaweit einheitlichen Rahmen für Anforderungen an technische Einheiten (Stromerzeugungs- sowie Verbrauchsanlagen), die zur Er-bringung von Regelleistung eingesetzt werden.

Neben der Umsetzung der Verordnung wurden die Präqualifikationsbedingungen weiterentwickelt. Damit tragen die Übertragungsnetzbetreiber der zunehmenden Zahl sogenannter Aggregatoren Rechnung, die kleine und mittlere Anlagen bün-deln und für Regelleistung vermarkten. Die neuen Regeln erlauben zukünftig den Einsatz neuartiger Erbringungskonzepte im Regelleistungsmarkt.

Mit dem auf http://regelleistung.net veröffentlichten Dokument haben die vier Übertra-gungsnetzbetreiber zudem Anforderungen formuliert, die mehr Transparenz und eine weitere Harmonisierung der Präqualifizierungsprozesse schaffen. Ein wesent-licher Wandel gegenüber den bisherigen Präqualifikationsbedingungen ist die Möglichkeit, einzelne technische Stromerzeugungs- oder -verbrauchsanlagen zu Reserveeinheiten (identischer Netzanschlusspunkt) oder Reservegruppen (unter-schiedliche Netzanschlusspunkte innerhalb einer Regelzone) zu bündeln. Durch die aggregierte Betrachtung dieser Reserveeinheiten und Reservegruppen können Flexibilitäten von einer Vielzahl von Anlagen erschlossen werden, die unabhängig voneinander bisher die Präqualifikationsbedingungen nicht erfüllten. Dies soll wei-tere Marktliquidität schaffen.

Die neuen Präqualifikationsbedingungen haben die Übertragungsnetzbetreiber mit den Marktteilnehmern konsultiert. Die mehr als 350 Rückmeldungen der Marktteil-nehmer wurden bei der Entwicklung der neuen Präqualifikationsbedingungen be-rücksichtigt.

Ansprechpartner:

50Hertz Transmission GmbH
Volker Kamm, T +49 30 5150 3417, M +49 172 3232759, volker.kamm@50hertz.com

Amprion GmbH
Solveig Wright, T +49 231 5849 13785, M +49 1520 8204961, solveig.wright@amprion.net

TenneT TSO GmbH
Ulrike Hörchens, T +49 921 50740 4045, M +49 151 17131120, ulrike.hoerchens@tennet.eu

TransnetBW GmbH
Regina König, T +49 711 21858 3155, M +49 173 6507067, r.koenig@transnetbw.de

Alexander Schilling
Alexander SchillingPressesprechera.schilling@transnetbw.de+49 711 21858-3449