16. November 2020

Transnet BW reicht SuedLink-Planfeststellungsantrag für südlichen Teil Unterfrankens ein

  • TransnetBW beantragt Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens zwischen Oerlenbach (Landkreis Bad Kissingen) und Altertheim (Landkreis Würzburg)
  • TransnetBW setzt öffentlichen Dialog unter Corona-Bedingungen fort
  • Anträge enthalten einen Vorschlag zum möglichen Leitungsverlauf sowie Alternativen

Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW hat für den unterfränkischen Abschnitt der Windstromleitung SuedLink zwischen Oerlenbach (Landkreis Bad Kissingen) und Altertheim (Landkreis Würzburg) den Antrag auf Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Zuvor hatte die Behörde Ende September den 1.000 Meter breiten Korridor für diesen Bereich festgelegt, in dem die SuedLink-Trasse zukünftig verlaufen soll. Damit kommt eines der zentralen Projekte für das Gelingen der Energiewende weiter voran.

"Mit diesem Verfahren wird in den nächsten Monaten der flurstückscharfe Verlauf unserer SuedLink-Erdkabel bestimmt", erklärte Dr. Werner Götz, Vorsitzender der Geschäftsführung der TransnetBW. "Unsere Planungen werden wir auch unter Corona-Bedingungen mit einem transparenten Dialog mit der Öffentlichkeit begleiten. Neben digitalen Formaten setzen wir dabei auf den klassischen Austausch per Brief und Telefon", so Götz weiter.

Im Antrag auf Planfeststellungsbeschluss ist ein erster Entwurf einer möglichen Leitungsführung zzgl. in Frage kommender Alternativen enthalten. Nahe Oerlenbach trennt sich die von der Elbe kommende SuedLink-Stammstrecke auf. Die östliche Strecke bindet Bergrheinfeld an, die westliche verläuft durch die Landkreise Bad Kissingen, Main-Spessart und Würzburg nach Baden-Württemberg, um Leingarten/Großgartach anzubinden.

Im nächsten Schritt führt die Bundesnetzagentur die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) als schriftliches Verfahren durch. Träger öffentlicher Belange, Umweltverbände und Landesbehörden, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können schriftliche Stellungnahmen per Post oder online auf der Internetseite der Bundesnetzagentur einreichen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können zusätzlich zu den Informationen auf der Projektwebseite http://www.transnetbw.de/suedlink ein gedrucktes Informationspaket per E-Mail an suedlink@transnetbw.de oder telefonisch unter 0800 380 470-1 bestellen.
Die Antragsunterlagen, Karten und Erläuterungen sind online abrufbar unter
http://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/suedlink/planung-und-genehmigung.

Zu SuedLink:
SuedLink soll als Gleichstrom-Erdkabelverbindung die windreichen Regionen Norddeutschlands mit Bayern und Baden-Württemberg verbinden. Die Verbindung wird von den beiden Übertragungsnetzbetreibern TenneT und TransnetBW realisiert. SuedLink besteht aus zwei Vorhaben und wird in Wilster und Brünsbüttel beginnen; Endpunkte sind die Netzknoten Bergrheinfeld und Großgartach. Beide Vorhaben werden über weite Bereiche parallel geplant und verlegt werden. SuedLink ist in mehrere Teilabschnitte aufgeteilt, für die jeweils die Planfeststellung beantragt wird.

Zum Genehmigungsverfahren:
Nach dem Abschluss der Bundesfachplanung mit der Festlegung eines 1.000 Meter breiten Korridors beginnt nun das Planfeststellungsverfahren. Innerhalb des Korridors wird in diesem Verfahren der genaue, flurstückscharfe Verlauf der Erdkabelverbindung festgelegt. Diese Entscheidung wird in mehreren aufeinander folgenden Verfahrensschritten gefällt, die maßgeblich in den §§ 19 bis 24 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) festgelegt sind. Dadurch kann die SuedLink-Erdkabeltrasse im Verlauf des Verfahrens immer konkreter und detaillierter geplant werden.

Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinigungen stehen nach Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss verschiedene Möglichkeiten der formellen Beteiligung zur Verfügung. Sie können sich zunächst im Rahmen der Antragskonferenz zum Antrag nach § 19 NABEG äußern. Zu einem späteren Zeitpunkt können sie schriftliche Einwendungen zum Plan für den finalen Trassenverlauf an die Bundesnetzagentur richten. Diese Einwendungen können sie schließlich bei einem Erörterungstermin darlegen. Am Ende des Planfeststellungsverfahrens wird mit dem Planfeststellungsbeschluss ein exakter Erdkabel-Verlauf festgelegt.

Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinigungen haben nach der Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss verschiedene Möglichkeiten, sich formell zu beteiligen. Sie können sich zunächst zum Antrag nach § 19 NABEG im Rahmen der Antragskonferenz bzw. alternativ im schriftlichen Verfahren gemäß PlanSiG äußern. Zu einem späteren Zeitpunkt können sie nach § 21 NABEG schriftliche Einwendungen zum Plan für den finalen Trassenverlauf an die Bundesnetzagentur richten. Diese Einwendungen können sie schließlich in einem Erörterungstermin darlegen. Am Ende des Planfeststellungsverfahrens wird mit dem Planfeststellungsbeschluss ein exakter Erdkabel-Verlauf festgelegt.

Alexander Schilling
Alexander SchillingPressesprechera.schilling@transnetbw.de+49 711 21858-3449