Netzreserve
Nico Straub
TransnetBW GmbH
Netzwirtschaft / Produkte & Nichtstandardisierte Märkte
Pariser Platz
Osloer Straße 15-17
70173 Stuttgart
systemdienstleistungen
Zum Einsatz kommt diese sogenannte Netzreserve in besonderen Belastungssituationen, in denen die vorhandenen Marktkraftwerke den Redispatchbedarf nicht decken können. Gemäß der Netzreserveverordnung führen die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber jährlich Systemanalysen durch, um den Bedarf an vorzuhaltender Netzreserveleistung für zukünftige Betrachtungszeiträume zu ermitteln.
Der identifizierte Bedarf an Netzreserveleistung wird vorrangig durch bestehende Reserveverträge zwischen den Übertragungsnetzbetreibern und den Kraftwerksbetreibern zur Stilllegung angezeigter, systemrelevanter inländischer Anlagen gedeckt. Bei darüber hinausgehendem Bedarf werden durch die Übertragungsnetzbetreiber weitere Kapazitäten im Ausland kontrahiert.
Gemäß den Bestimmungen der Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung einer Netzreserve sowie zur Regelung des Umgangs mit geplanten Stilllegungen von Energieerzeugungsanlagen zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems (Netzreserveverordnung – NetzResV) in der Fassung vom 22.12.2023 hat die Bundesnetzagentur den von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelten Bedarf an Erzeugungskapazität für die Netzreserve im Hinblick auf den Winter 2025/2026 (01.10.2025 bis 31.03.2026) geprüft und den zugehörigen Bericht gemäß § 3 Abs. 1 NetzResV veröffentlicht.
In dem Bericht der Bundesnetzagentur vom 28.04.2025 wird für das Winterhalbjahr 2025/2026 ein zusätzlicher Bedarf an Erzeugungskapazität für die Netzreserve in Höhe 1344 MW festgestellt, für deren Deckung zunächst eine Interessensbekundung gemäß § 4 NetzResV gestartet wird. Die Höhe der zu beschaffenden Netzreserveleistung kann in Abhängigkeit von der Sensitivität auf die ursächlichen Engpässe abweichen und ist vor dem Hintergrund möglicher Alternativen im Rahmen des Engpassmanagements sowie der gegenwärtigen weltpolitischen Situation zu sehen.
Hiermit fordern wir interessierte Anlagenbetreiber auf, eine Interessenbekundung gemäß § 4 Abs. 2 NetzResV zur Aufnahme ihrer Anlage(n) in die Netzreserve im Zeitraum vom 05.05.2025 10 Uhr bis 19.05.2025 10 Uhr MEZ abzugeben. Zur Abgabe einer Interessenbekundung sind die hierfür bereitgestellten Unterlagen zu nutzen und vollständig ausgefüllt elektronisch (versehen mit einer qualifizierten elektronischen oder einer digitalen Signatur) an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber zu richten:
Die konkreten Voraussetzungen und Anforderungen an die Anlagen bzw. Anlagenbetreiber einschließlich der geografischen Bedarfsregion und der technischen Parameter können ebenfalls den bereitgestellten Unterlagen entnommen werden.
Die Abgabefrist für eine Interessenbekundung zur Aufnahme von Anlagen in die Netzreserve ab dem 01.10.2025 endet um 10 Uhr MEZ am 19.05.2025. Maßgebend für die fristgerechte Einreichung ist die rechtzeitige elektronische Übermittlung der unterschriebenen Unterlagen.
Ein eventueller Abschluss von Verträgen setzt die Zustimmung der Bundesnetzagentur voraus, insbesondere zur Auswahl der zu beauftragenden Anlagenbetreiber und den daraus entstehenden finanziellen Pflichten für den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrags.
Die Übertragungsnetzbetreiber behalten sich vor, die veröffentlichten Informationen ohne Vorankündigung zu aktualisieren.
Interessenbekundungen und Anfragen sind an folgende Kontakte zu richten:
Zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft für erforderliche Systemsicherheitsmaßnahmen müssen aus technischen Gründen regelmäßig Probestarts inländischer Reservekraftwerke durchgeführt werden. Nach Möglichkeit erfolgen diese Probestarts im Rahmen erforderlicher Systemsicherheitsmaßnahmen. Sollte dies nicht realisierbar sein wird die Energie am Intraday-Markt vermarktet. Unten stehend erhalten Sie weitere Informationen zu den geplanten Probestarts.
Bei abgesagten Probestarts werden Leistung und Energiemengen auf null gesetzt.
Zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems ruft die TransnetBW GmbH in Abstimmung mit den anderen deutschen Übertragungsnetzbetreibern in den unten genannten Zeiträumen Netzreserveleistung aus dem Ausland ab.
Dadurch kann es an den jeweiligen Tagen zu Einschränkungen bei der Vergabe von Grenzkuppelkapazitäten an der Grenze Deutschland - Schweiz kommen.
Hinweis zur Tabelle: Wurde ein bevorstehender Einsatz ausländischer Netzreserve bereits veröffentlicht, dann jedoch nicht in Anspruch genommen (Stornierung), wird der Endzeitpunkt gleich dem Anfangszeitpunkt gesetzt.
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