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Dialog Netzbau
TransnetBW GmbH
Projektkommunikation
Pariser Platz
Osloer Straße 15-17
70173 Stuttgart
Stalldorf/Main-Tauber
Ablauf des Verfahrens
Die verschiedenen Maßnahmen folgen jeweils gesetzlich festgelegten Genehmigungsverfahren. Die Stromkreisauflagen auf bestehenden Leitungen werden im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens genehmigt. Der Genehmigungsprozess zum Neubau des Umspannwerks erfolgte für die 380-kV-Komponenten nach BImSchG (in Verbindung mit der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung), für die 110-kV-Komponenten nach Baugesetzbuch.
Die Genehmigung sowie die Umsetzung der Leitungsmaßnahmen liegen in der Verantwortung von TransnetBW und erfolgen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens. Das Genehmigungsverfahren ist in Baden-Württemberg bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem RP Stuttgart, bereits seit Ende 2017 abgeschlossen. Die bauliche Umsetzung ist, soweit technisch ohne die Umsetzung im bayrischen Teil möglich, umgesetzt.
Der Antrag auf Planfeststellung für den bayrischen Abschnitt wurde 2019 bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, der Regierung von Unterfranken, eingereicht. Seit dem 28.10.2022 liegt der Planfeststellungsbeschluss für den bayrischen Teil der Netzverstärkung vor.
Die Genehmigung sowie der Bau und spätere Betrieb der 110-kV-Komponenten liegen in der Verantwortung der Netze BW. Die Genehmigung erfolgte gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), in Verbindung mit der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung. Genehmigungsbehörde war das Landratsamt Würzburg.
Die Genehmigung sowie der Bau und spätere Betrieb der 380-kV-Komponenten liegen in der Verantwortung von TransnetBW. Die Genehmigung erfolgte gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG), in Verbindung mit der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung. Genehmigungsbehörde war die Regierung von Unterfranken.
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