Umspannwerk Neckarwestheim

Projektporträt

Mit der Abschaltung der letzten Kernkraftwerke sowie dem Zuwachs an erneuerbaren Energien steigen die Anforderungen an das Stromnetz stetig – und somit auch an das Umspannwerk am Standort Neckarwestheim.

Um den Standort Neckarwestheim fit für die Zukunft zu machen und die Versorgungssicherheit in der Region Heilbronn-Franken weiterhin zu gewährleisten, wird das Umspannwerk im Laufe dieses und des nächsten Jahres umgebaut.

Im Zuge des Umbaus wird auf dem Gelände auch eine 380-kV-Kompensationsdrosselspule (KPDR) errichtet. Die KPDR-Anlage ermöglicht eine präzise Regulierung der Netzspannung, die durch die Veränderung der Stromnetze immer wichtiger wird.

Ursprünglich war die KPDR-Anlage für den Standort Pulverdingen, 25 Kilometer südwestlich von Neckarwestheim, geplant. Der Projektablauf in Pulverdingen sieht es allerdings noch nicht vor, die Anlage dort zu errichten. Voraussichtlich 2032 soll sie dorthin verlagert werden. Am Standort Pulverdingen wird die KPDR-Anlage die Versorgungssicherheit in der Region Heilbronn-Franken ebenfalls absichern.

Der Standort Neckarwestheim im Überblick

Projektumfang

Das Umspannwerk Neckarwestheim wird in zwei Schritten erneuert:

  • Die bestehende 220-kV-Anlage wird inklusive sämtlicher Anlagenkomponenten zurückgebaut.
  • Eine 380-kV-KPDR-Anlage wird installiert. Für den Anschluss der Anlage werden zwei neue Leitungsportale errichtet.

Im Zuge dieser Maßnahmen wird das Umspannwerk den Anforderungen des Stromnetzes der Zukunft gerecht.
Da der Neubau der KPDR-Anlage auf dem bestehenden Gelände des Umspannwerks erfolgt, werden keine zusätzlichen Flächen in Neckarwestheim beansprucht.

Genehmigung

Nach Abstimmung mit dem Landratsamt Heilbronn unterliegt die Kompensationsdrosselspule mit ihrer Sekundärtechnik nicht der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), da es sich nicht um eine Elektroumspannanlage gemäß Ziffer 1.8 der Anlage zur 4. BImSchV handelt. Über die Zulässigkeit des Neubaus wird auf Grundlage der eingereichten Bauantragsunterlagen im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde Neckarwestheim entschieden.
Die Baugenehmigung nach § 58 Landesbauordnung (LBO) steht noch aus.

Aktueller Stand

Voraussichtliche Zeitplanung, Stand: März 2023
0Datei(en) hochgeladen