Umspannwerk Dellmensingen

Genehmigungs­verfahren und Bau

Bevor der Bau beginnen kann, durchläuft das Projekt mehrere Genehmigungsverfahren. In den Antragsunterlagen auf Basis der Genehmigungsplanung stellt TransnetBW sämtliche Umweltauswirkungen der Anlage und Maßnahmen zu deren Verringerung dar. Der Erhalt der Genehmigungen ist die Voraussetzung für den Ersatzneubau des Umspannwerkes. 

Genehmigung

Immissionschutzrechtliches Genehmigungsverfahren und Planfeststellungsverfahren

In Vorbereitung für die Antragsunterlagen wurden bereits erste Baugrunduntersuchungen und naturschutzfachliche Kartierungen durchgeführt. Die dabei gesammelten Daten sind unter anderem Grundlage für den Genehmigungsantrag und vertiefende Gutachten.

Für den Neubau des Umspannwerks Dellmensingen sind mehrere Genehmigungsverfahren erforderlich. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist das Landratsamt Alb-Donau-Kreis die hierfür zuständige Behörde. Die Genehmigung für den Bau und Betrieb der E-STATCOM beantragt TransnetBW in einem separaten immissionsschutzrechtlichen Verfahren.

Für die Arbeiten an den Freileitungsanlagen ist ein Planfeststellungsverfahren notwendig. Gemäß § 43 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist bei Änderungen an Freileitungsanlagen grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren durch die nach Landesrecht zuständige Behörde vorgeschrieben, in diesem Fall durch das Regierungspräsidium Tübingen.

Bau

Erste Bauarbeiten im Umspannwerk beginnen bereits 2025, der tatsächliche Spatenstich für den Ersatzneubau und die Erweiterung erfolgt 2026. Die Inbetriebnahme der gesamten Anlage ist für 2035 vorgesehen.

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