09. Oktober 2020

Transnet BW reicht Planfeststellungsanträge für den südlichsten SuedLink-Abschnitt ein

  • TransnetBW beantragt Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens zwischen Großrinderfeld (Main-Tauber-Kreis) und Leingarten (Landkreis Heilbronn)
  • Anträge enthalten einen Vorschlag zum möglichen Leitungsverlauf sowie Alternativen
  • Heilbronn wird in den Grubenbauen der Südwestdeutschen Salzwerke komplett unterquert
  • TransnetBW setzt öffentlichen Dialog fort und bietet im Oktober Eigentümerveranstaltungen vor Ort an

Stuttgart/Würzburg. Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW hat für den südlichen Abschnitt der Windstromleitung SuedLink zwischen Großrinderfeld (Main-Tauber-Kreis) und Leingarten (Landkreis Heilbronn) den Antrag auf Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Zuvor hatte die Behörde Ende September den 1.000 Meter breiten Korridor für diesen Bereich festgelegt, in dem die SuedLink-Trasse zukünftig verlaufen soll Damit kommt eines der zentralen Projekte für das Gelingen der Energiewende weiter voran.

"Mit diesem Verfahren wird in den nächsten Monaten der flurstückscharfe Verlauf unserer SuedLink-Erdkabel bestimmt", erklärte Dr. Werner Götz, Vorsitzender der Geschäftsführung der TransnetBW. "Unsere Planungen werden wir mit einem transparenten Dialog mit der Öffentlichkeit begleiten. Dazu werden wir in den nächsten Wochen trotz der Herausforderungen der Corona-Krise vor Ort präsent und ansprechbar sein", so Götz weiter.

Von der bayerisch/baden-württembergischen Landesgrenze bis Bad Friedrichshall beantragt TransnetBW einen möglichen Leitungsverlauf sowie in Frage kommende Alternativen. Zwischen Bad Friedrichshall/Kochendorf und Leingarten werden die SuedLink-Erdkabel unter Tage in den Grubenbauen der Südwestdeutschen Salzwerke AG verlaufen.

Im nächsten Schritt wird die Bundesnetzagentur die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung starten und Antragskonferenzen ausrichten, zu denen Träger öffentlicher Belange, Umweltverbände und Landesbehörden eingeladen werden. An den öffentlichen Antragskonferenzen werden auch interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können.

Vor den Antragskonferenzen wird TransnetBW die Öffentlichkeit in verschiedenen Veranstaltungsformaten einbinden. Dabei gewonnene Hinweise werden durch das SuedLink-Projektteam wie in der informellen Öffentlichkeitsbeteiligung der Bundesfachplanung in die Planungen aufgenommen werden.

Erste Eigentümerdialoge finden bereits im Oktober an den folgenden Terminen statt:

  • 19. Oktober für Grünsfeld in der Stadthalle Grünsfeld (Hauptstr. 53, 97947 Grünsfeld)
  • 20. Oktober für Großrinderfeld in der Turnhalle Gerchsheim (Würzburger Str. 66, 97950 Großrinderfeld)
  • 21. Oktober für Schöntal und Widdern in der Turn- und Sporthalle Oberkessach (Merchinger Str. 7, 74214 Schöntal)
  • 22. Oktober für Neuenstadt am Kocher und Neudenau in der Lindenhalle (Jahnstraße 18, 74219 Möckmühl-Züttlingen)
  • 23. Oktober für Oedheim und Bad Friedrichshall in der Festhalle Kochana (Degmarner Straße 1, 74229 Oedheim)
  • 26. Oktober für Tauberbischofsheim in der Stadthalle Tauberbischofsheim (Vitryallee 7, 97941 Tauberbischofsheim)
  • 27. Oktober für Lauda-Königshofen in der Stadthalle Lauda (Becksteiner Str. 60, 97922 Lauda-Königshofen)
  • 27. Oktober für Ahorn in der Turn- und Festhalle Eubigheim (Schulstraße 31, 74744 Ahorn)
  • 28. Oktober für Boxberg in der Turn- und Festhalle Eubigheim (Schulstraße 31, 74744 Ahorn)
  • 28. Oktober für Möckmühl in der Stadthalle Möckmühl (Züttlinger Straße 2, 74219 Möckmühl)
  • 29. Oktober erneut für Möckmühl in der Lindenhalle (Jahnstraße 18, 74219 Möckmühl-Züttlingen)
  • 29. Oktober für Ravenstein im Dorfgemeinschaftshaus Oberwittstadt (Uhlandstraße 19, 74747 Ravenstein-Oberwittstadt)

Da die Veranstaltungen unter strengen Corona-Hygieneschutzbedingungen stattfinden werden, ist eine Teilnahme nur unter vorheriger Anmeldung per E-Mail an suedlink@transnetbw.de möglich. Dabei müssen der Name, die Veranstaltung und die gewünschte Einlasszeit zwischen 14:00 und 19:00 Uhr genannt werden. Zusätzlich werden Eigentümerinnen und Eigentümer eine persönliche Einladung per Post erhalten.

Weitere Infos finden Sie in der Terminübersicht auf der Projektwebseite https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/suedlink/im-dialog-suedlink.

Die Antragsunterlagen, Karten und Erläuterungen finden Sie unter
https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/suedlink/planung-und-genehmigung.

Zu SuedLink:
SuedLink soll als Gleichstrom-Erdkabelverbindung die windreichen Regionen Norddeutschlands mit Bayern und Baden-Württemberg verbinden. Die Verbindung wird von den beiden Übertragungsnetzbetreibern TenneT und TransnetBW realisiert. SuedLink besteht aus zwei Vorhaben und wird in Wilster und Brünsbüttel beginnen; Endpunkte sind die Netzknoten Bergrheinfeld und Großgartach. Beide Vorhaben werden über weite Bereiche parallel geplant und verlegt werden. SuedLink ist in mehrere Teilabschnitte aufgeteilt, für die jeweils die Planfeststellung beantragt wird.

Zum Genehmigungsverfahren:
Nach dem Abschluss der Bundesfachplanung mit der Festlegung eines 1.000 Meter breiten Korridors beginnt nun das Planfeststellungsverfahren. Innerhalb des Korridors wird in diesem Verfahren der genaue, flurstückscharfe Verlauf der Erdkabelverbindung festgelegt. Diese Entscheidung wird in mehreren aufeinander folgenden Verfahrensschritten gefällt, die maßgeblich in den §§ 19 bis 24 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) festgelegt sind. Dadurch kann die SuedLink-Erdkabeltrasse im Verlauf des Verfahrens immer konkreter und detaillierter geplant werden.

Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinigungen stehen nach Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss verschiedene Möglichkeiten der formellen Beteiligung zur Verfügung. Sie können sich zunächst im Rahmen der Antragskonferenz zum Antrag nach § 19 NABEG äußern. Zu einem späteren Zeitpunkt können sie schriftliche Einwendungen zum Plan für den finalen Trassenverlauf an die Bundesnetzagentur richten. Diese Einwendungen können sie schließlich bei einem Erörterungstermin darlegen. Am Ende des Planfeststellungsverfahrens wird mit dem Planfeststellungsbeschluss ein exakter Erdkabel-Verlauf festgelegt.

Alexander Schilling
Alexander SchillingPressesprechera.schilling@transnetbw.de+49 711 21858-3449