23. Dezember 2020
Transnet BW reicht SuedLink-Planfeststellungsantrag für Südniedersachsen und Hessen ein
- TransnetBW beantragt Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens zwischen Landkreis Northeim (Niedersachsen) und Werra-Meißner-Kreis (Hessen)
- Anträge enthalten einen Vorschlag zum möglichen Leitungsverlauf sowie Alternativen
- TransnetBW setzt öffentlichen Dialog unter Corona-Bedingungen fort
Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW hat für den Abschnitt der Windstromleitung SuedLink zwischen Einbeck (Landkreis Northeim, Niedersachsen) und Herleshausen (Werra-Meißner-Kreis, Hessen) den Antrag auf Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Zuvor hatte die Behörde Ende November den 1.000 Meter breiten Korridor festgelegt, in dem die SuedLink-Trasse in diesem Abschnitt zukünftig verlaufen soll. Damit kommt eines der zentralen Projekte für das Gelingen der Energiewende weiter voran.
"SuedLink ist das Rückgrat der Energiewende", erklärte Dr. Werner Götz, Vorsitzender der Geschäftsführung der TransnetBW. "In den kommenden Monaten werden wir einen flurstücksscharfen Verlaufen entwickeln, der die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt", so Götz weiter.
Vom Einbecker Stadtteil Strodthagen bis zur niedersächsisch-hessischen Landesgrenze bei Friedland und von dort weiter bis Herleshausen beantragt TransnetBW einen möglichen Leitungsverlauf sowie in Frage kommende Alternativen. Bei Wahlhausen (Landkreis Eichsfeld) und Treffurt (Wartburgkreis) streift der Trassenverlauf außerdem Gemeinden in Thüringen.
"Im Planfeststellungsverfahren kümmern wir uns auch um die vielen kleinräumigen Hinweise und Details, die uns in den Vorjahren in der Bundesfachplanung genannt worden waren", versprach Michael Gutzeit, TransnetBW-Gesamtprojektleiter bei SuedLink. Daneben stehen laut Gutzeit in 2021 weitere Kartierungen, Baugrunduntersuchungen, archäologische Untersuchungen und Kampfmittelsondierungen an. Diese Planungen werden trotz der Herausforderungen der Corona-Krise vor Ort mit einem transparenten Dialog mit der Öffentlichkeit begleitet werden.
Im nächsten Schritt führt die Bundesnetzagentur die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) als schriftliches Verfahren durch. Träger öffentlicher Belange, Umweltverbände und Landesbehörden, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können schriftliche Stellungnahmen per Post oder online auf der Internetseite der Bundesnetzagentur einreichen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können zusätzlich zu den Informationen auf der Projektwebseite www.transnetbw.de/suedlink ein gedrucktes Informationspaket per E-Mail an suedlink@transnetbw.de oder telefonisch unter 0800 380 470-1 bestellen. Die Antragsunterlagen, Karten und Erläuterungen sind online abrufbar unter www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/suedlink/planung-und-genehmigung.
Zu SuedLink:
SuedLink soll als Gleichstrom-Erdkabelverbindung die windreichen Regionen Norddeutschlands mit Bayern und Baden-Württemberg verbinden. Die Verbindung wird von den beiden Übertragungsnetzbetreibern TenneT und TransnetBW realisiert. SuedLink besteht aus zwei Vorhaben und wird in Wilster und Brünsbüttel beginnen; Endpunkte sind die Netzknoten Bergrheinfeld und Großgartach. Beide Vorhaben werden über weite Bereiche parallel geplant und verlegt werden. SuedLink ist in mehrere Teilabschnitte aufgeteilt, für die jeweils die Planfeststellung beantragt wird.
Zum Genehmigungsverfahren:
Nach dem Abschluss der Bundesfachplanung mit der Festlegung eines 1.000 Meter breiten Korridors beginnt nun das Planfeststellungsverfahren. Innerhalb des Korridors wird in diesem Verfahren der genaue, flurstückscharfe Verlauf der Erdkabelverbindung festgelegt. Diese Entscheidung wird in mehreren aufeinander folgenden Verfahrensschritten gefällt, die maßgeblich in den §§ 19 bis 24 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) festgelegt sind. Dadurch kann die SuedLink-Erdkabeltrasse im Verlauf des Verfahrens immer konkreter und detaillierter geplant werden.
Bürgerinnen und Bürger sowie Vereinigungen haben nach der Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss verschiedene Möglichkeiten, sich formell zu beteiligen. Sie können sich zunächst zum Antrag nach § 19 NABEG im Rahmen der Antragskonferenz bzw. alternativ im schriftlichen Verfahren gemäß PlanSiG äußern. Zu einem späteren Zeitpunkt können sie nach § 21 NABEG schriftliche Einwendungen zum Plan für den finalen Trassenverlauf an die Bundesnetzagentur richten. Diese Einwendungen können sie schließlich in einem Erörterungstermin darlegen. Am Ende des Planfeststellungsverfahrens wird mit dem Planfeststellungsbeschluss ein exakter Erdkabel-Verlauf festgelegt.
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