Stalldorf/Main-Tauber

Genehmigungs­verfahren

Von der Netzplanung bis zum Planfeststellungsbeschluss bzw. Genehmigungsbescheid: Vor dem Baubeginn ist das gesetzliche Genehmigungsverfahren vorgeschrieben.

Ablauf des Verfahrens

Genehmigung nach Vorschrift

Die verschiedenen Maßnahmen folgen jeweils gesetzlich festgelegten Genehmigungsverfahren. Die Stromkreisauflagen auf bestehenden Leitungen werden im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens genehmigt. Der Genehmigungsprozess zum Neubau des Umspannwerks erfolgte für die 380-kV-Komponenten nach BImSchG (in Verbindung mit der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung), für die 110-kV-Komponenten nach Baugesetzbuch.

Leitung

Die Genehmigung sowie die Umsetzung der Leitungsmaßnahmen liegen in der Verantwortung von TransnetBW und erfolgen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens. Das Genehmigungsverfahren ist in Baden-Württemberg bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem RP Stuttgart, bereits seit Ende 2017 abgeschlossen. Die bauliche Umsetzung ist, soweit technisch ohne die Umsetzung im bayrischen Teil möglich, umgesetzt.

Der Antrag auf Planfeststellung für den bayrischen Abschnitt wurde 2019 bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, der Regierung von Unterfranken, eingereicht. Seit dem 28.10.2022 liegt der Planfeststellungsbeschluss für den bayrischen Teil der Netzverstärkung vor.

Genehmigungsprozess zur Stromkreisauflage auf bestehenden Leitungen

Umspannwerk

Neubau der 110-kV-Komponenten

Die Genehmigung sowie der Bau und spätere Betrieb der 110-kV-Komponenten liegen in der Verantwortung der Netze BW. Die Genehmigung erfolgte gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), in Verbindung mit der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung. Genehmigungsbehörde war das Landratsamt Würzburg.

Neubau der 380-kV-Komponenten

Die Genehmigung sowie der Bau und spätere Betrieb der 380-kV-Komponenten liegen in der Verantwortung von TransnetBW. Die Genehmigung erfolgte gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG), in Verbindung mit der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung. Genehmigungsbehörde war die Regierung von Unterfranken.

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