Ablauf Verfahren
Die verschiedenen Maßnahmen folgen jeweils gesetzlich festgelegten Genehmigungsverfahren. Für die Stromkreisauflagen auf bestehenden Leitungen wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der Genehmigungsprozess zum Neubau des Umspannwerks erfolgte für die 380-kV-Komponenten nach BImSchG (in Verbindung mit der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung), für die 110-kV-Komponenten nach Baugesetzbuch.
Die Genehmigung sowie die Umsetzung der Leitungsmaßnahmen liegen in der Verantwortung von TransnetBW und erfolgen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens. Der Vorhabenträger (TransnetBW) reicht einen Antrag auf Genehmigung bei den zuständigen Behörden ein. Im Falle des vorliegenden Projekts sind dies das Regierungspräsidium Stuttgart sowie die Regierung von Unterfranken.
Die Genehmigungsunterlagen werden dann über einen Zeitraum von vier Wochen in den vom Vorhaben betroffenen Städten und Gemeinden ausgelegt. Die Dokumente können in diesem Zeitraum öffentlich eingesehen werden. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, während der öffentlichen Auslegung sowie zwei Wochen über den Auslegungszeitraum hinaus eine Einwendung zu den geplanten Maßnahmen abzugeben. Im Weiteren erfolgt eine Anhörung der Träger öffentlicher Belange (zum Beispiel Naturschutzbehörden, Verbände).
Die Einwendungen der Öffentlichkeit sowie die Anregungen, die im Rahmen der Anhörung geäußert werden, werden von TransnetBW geprüft und in die Planung aufgenommen. Die Behörde entscheidet schließlich über die Erteilung eines Genehmigungsbescheids.
Neubau der 110-kV-Komponenten
Die Genehmigung sowie der Bau und spätere Betrieb der 110-kV-Komponenten liegen in der Verantwortung
von Netze BW.
Zur Genehmigung der Maßnahme reichte der Vorhabenträger (Netze BW) einen Antrag auf Genehmigung gemäß
BImSchG (in Verbindung mit der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung) bei der zuständigen Behörde
(Landratsamt Würzburg) ein. Diese erteilte den Genehmigungsbescheid. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit war
in diesem Verfahren gesetzlich nicht vorgesehen.
Neubau der 380-kV-Komponenten
Die Genehmigung sowie der Bau und spätere Betrieb der 380-kV-Komponenten liegen in der Verantwortung von
TransnetBW und erfolgen gemäß BImSchG (in Verbindung mit der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung).
Der Vorhabenträger (TransnetBW) reichte einen Antrag auf Genehmigung bei der zuständigen Behörde (Regierung
von Unterfranken) ein, die den Genehmigungsbescheid erteilte. Auch in diesem Verfahren gab es keinen
gesetzlichen Rahmen für eine Öffentlichkeitsbeteiligung.
Auch ohne gesetzliche Vorgabe zur Beteiligung steht TransnetBW jederzeit gerne als Ansprechpartner für
Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Zeitplan
Die Maßnahmen zum Bau des Umspannwerks (110 kV und 380 kV) sind bereits umgesetzt. Seit August 2017 ist
das Umspannwerk Stalldorf in Betrieb. Die Genehmigungsanträge für die Stromkreisauflagen im bayerischen
Abschnitt von Königshofen / Elpersheim-Stalldorf wurden im ersten Halbjahr 2019 bei der Regierung
Unterfranken eingereicht. Nachfolgend beginnt das Planfeststellungsverfahren mit
Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Planfeststellungsbeschluss für den bayerischen Abschnitt wird für das
dritte Quartal 2020 erwartet.
Nach erfolgter Genehmigung beginnt die Bauphase. Nach jetzigem Stand soll die Inbetriebnahme im Jahre
2021 erfolgen.
Für den Bau des Umspannwerks war es notwendig, eine separate Genehmigung für die Masten 127 und 128 der
Gemeinde Riedenheim einzuholen. Die Leitungsführung der Masten hätte sonst die Bauphase des Umspannwerks
beeinträchtigt. Aus diesem Grund ist ein Ersatzneubau der beiden Masten erforderlich, für die ein separater
Genehmigungsantrag gestellt wurde. Der Antrag erfolgte nach § 43f EnWG und wurde im Februar 2016 genehmigt.

Ihr Einverständnis vorausgesetzt, halten wir Sie dazu gerne per E-Mail auf dem Laufenden. Dazu reicht eine kurze Bestätigung an: