birkenfeld – punkt ötisheim

Im Dialog

Der Dialog mit der Öffentlichkeit liegt uns am Herzen. Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um das Projekt. Gerne sind wir bei weiteren Fragen oder Anregungen auch persönlich für Sie da. 

bürgerdialog beim netzausbau 

Austausch mit der Öffent­lichkeit

Wir sehen es als unsere Aufgabe an, alle Schritte bis zur Umsetzung des Leitungsabschnitts so transparent wie möglich für Sie aufzubereiten. Zu jedem Zeitpunkt, zu dem es für Sie wichtige Informationen gibt oder Sie sich aktiv einbringen können, werden wir auf Sie zugehen und Handlungsfelder aufzeigen. Dazu werden wir unter anderem Veranstaltungen durchführen und Sie über verschiedene mediale Kanäle regelmäßig informieren.

Für Fragen und Anregungen rund um den Leitungsneubau stehen wir Ihnen jederzeit auch persönlich zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Auf Wunsch halten wir Sie auch gerne zum Projekt auf dem Laufenden. Dazu reicht eine kurze Bestätigung an dialognetzbau@transnetbw.de.

FAQ

Sie fragen, wir antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Ausbauprojekt Birkenfeld – Punkt Ötisheim. 

Thema: Technische Umsetzung

Aktuell findet man Wechselstrom-Erdkabel in Deutschland vor allem im Verteilnetz auf der Nieder- und Mittelspannungsebene. Auf der Höchstspannungsebene (220- und 380-kV-Ebene) wird die Erdverkabelung aktuell in Pilotprojekten getestet. Hier müssen noch ausreichende Erfahrungen im realen Netzbetrieb gesammelt werden. Der Gesetzgeber betrachtet den Einsatz von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene im Wechselstrombereich entsprechend noch nicht als Stand der Technik. Deshalb hat dieser den Einsatz von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene zunächst auf Pilotvorhaben beschränkt. Das Leitungsbauvorhaben Birkenfeld – Punkt Ötisheim ist keines von den gesetzlich festgelegten Pilotprojekten. Für eine Verkabelung gibt es im Projekt Birkenfeld – Punkt Ötisheim also keine gesetzliche Grundlage.

Stahlvollwandmasten weisen insbesondere einen schmaleren Mastschaft und ein geringeres Austrittsmaß auf und können so schlanker im Erscheinungsbild wirken.

Vor diesem Hintergrund wird in Zusammenhang mit Vollwandmasten häufig auch von „Kompaktmasten“ gesprochen. Eine kompakte Bauweise ist jedoch auch bei Stahlgittermasten möglich. Dies ist abhängig von der jeweiligen Situation vor Ort sowie den technischen Anforderungen im Projekt.

Bei dem Leitungsneubau zwischen Birkenfeld und Punkt Ötisheim ist geplant, bestehende 110-kV-Leitungen abschnittsweise zurückzubauen und auf dem Gestänge der neuen 380-kV-Leitung mitzuführen. Um dies zu ermöglichen, muss die neue 380-kV-Leitung technisch entsprechend ausgelegt sein, was wiederum eine bestimmte Höhe der Masten erfordert. Dies gilt sowohl für eine Ausführung als Stahlgitter- als auch Vollwandmast. Das Austrittsmaß der Mastschafte wird im Bereich von durchschnittlich 7 bis 10 Metern bei Stahlgittermasten und 3 bis 4,5 Metern bei Vollwandmasten liegen.

Bei der Umsetzung der Neubaustrecke ist es unser oberstes Ziel, eine möglichst raumschonende Lösung zu realisieren, die sich gut in das Landschaftsbild integrieren lässt. Dabei sind wir offen für neue Technologien, die von den bisher in Deutschland üblichen Standards abweichen.

Vollwandmasten weisen insbesondere einen schmaleren Mastschaft und ein geringeres Austrittsmaß auf und können so schlanker im Erscheinungsbild wirken – aus unserer Sicht ein möglicher Ansatz, Freileitungsmaste optisch und technisch weiterzuentwickeln.

Eine Realisierung von Vollwandmasten hat Pilotcharakter im Höchstspannungsnetz von Baden-Württemberg – bislang sind Vollwandmaste im 380-kV-Bereich noch nicht anerkannte Regel der Technik in Deutschland. Mit der Umsetzung einer Pilotstrecke möchten wir Erfahrungen mit dieser Mastbauweise sammeln. Darüber hinaus möchten wir erproben, wie sich Vollwandmaste in das Landschaftsbild integrieren lassen.

Bei beiden Mastbauformen – Stahlgitter- und Vollwandmasten – gibt es Vor- und Nachteile. Welche Bauweise sich am besten eignet, ist insbesondere von der jeweiligen Situation vor Ort abhängig.

Die optische Wirkung von Vollwandmasten obliegt der individuellen Wahrnehmung.

Höhe
Die Höhe richtet sich grundsätzlich nach den einzuhaltenden Abständen zum Boden und ist abhängig von der jeweiligen Situation vor Ort (unabhängig von der Mastform).

Bodenaustrittsfläche
Diese ist abhängig von der Masthöhe sowie dem jeweiligen Masttyp. Bei Vollwandmasten ist die Bodenaustrittsfläche grundsätzlich deutlich kleiner als bei Stahlgittermasten.

Fundament
Dies ist abhängig vom Masttyp sowie dem Baugrund. Bei Vollwandmasten sind die unterirdischen Fundamente grundsätzlich größer als bei Stahlgittermasten.

Elektrische und magnetische Felder/Geräusche
Elektrische und magnetische Felder sind bei kompakten Masten im Bereich des Mastes grundsätzlich etwas geringer, Geräuschemissionen sind im Gegensatz dazu etwas höher. Da die Ausladung bzw. Dimensionierung von Gitter- und Vollwandmast im Projekt Birkenfeld – Punkt Ötisheim nahezu gleich ist, sind hier keine Unterschiede zu erwarten.

Die Kosten für eine Ausführung in Vollwandmasten sind rund doppelt so hoch wie bei einer Ausführung der gleichen Strecke in Stahlgitterbauweise.

Wir planen derzeit im Rahmen eines Pilotprojekts Vollwandmaste einzusetzen. Die letzte Entscheidung trifft die Genehmigungsbehörde in Form des Planfeststellungsbeschlusses.

Thema: Trassenplanung

Karte: Geplanter Trassenverlauf für das Planfeststellungsverfahren
Geplanter Trassenverlauf für das Planfeststellungsverfahren

Die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung weisen für das Gebiet der Variante Grün eine hohe Anzahl Feldlerchen aus. Um einen Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG zu verhindern, wäre es notwendig, entsprechende Maßnahmen zum besonderen Artenschutz (Ausgleichsmaßnahmen) durchzuführen.

Bei Variante Grün wäre damit ein hoher Aufwand zur Flächensicherung verbunden, der praktisch kaum leistbar ist und daher wenig Aussicht auf Erfolg verspricht. Neben den artenschutzrechtlichen Konflikten gibt es darüber hinaus weitere Aspekte, die gegen eine Realisierung von Variante Grün sprechen: So würde hier im Bereich des Hohbergs eine starke Annäherung an Wohnbebauung erfolgen.

Eine Bündelung mit bestehender Infrastruktur wäre nicht möglich. Es würde stattdessen ein Eingriff in einen bisher unberührten Raum vorgenommen und so ein starker Einfluss auf das Landschaftsbild erfolgen (Zerschneidung Landschaftsbild).

Zudem besteht im Bereich der Variante Grün ein erhöhtes Vogelschlagrisiko.

Im Vergleich zu den anderen Varianten hat diese Variante insgesamt die höchste Streckenlänge.

Die Untersuchungen zeigen, dass sich die genannten Konflikte durch die in das Verfahren eingebrachte Variante Rot, die südlich von Kieselbronn verläuft deutlich reduzieren bzw. vermeiden lassen.

Vor dem Hintergrund einer zusätzlichen Optimierung der Variante Rot, durch die sich das Sichtverhältnis auf die künftige Leitungstrasse verbessern lässt, stellt diese aus Sicht von TransnetBW die bessere Alternative dar.

TransnetBW hat hierzu ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es zeigt, dass geeignete Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen vorhanden wären.

Diese Flächen sind jedoch nicht frei verfügbar. Sie befinden sich im Eigentum beispielsweise von Landwirten und werden entsprechend genutzt.

Um die Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen, müsste TransnetBW die Flächen dauerhaft in Anspruch nehmen. Eine landwirtschaftliche Nutzung der Flächen wäre dann deutlich eingeschränkt oder nicht mehr möglich.

Eine Enteignung als letztes Mittel zur Beschaffung von Flächen wäre rechtlich nicht möglich, da es im Verfahren Alternativen gibt, die geringere Konflikte mit dem Artenschutz aufweisen.

Nächste Schritte

Im Zeitraum vom 19. Juli bis 9. August 2021 fand der Erörterungstermin des Planfeststellungsverfahrens unter Leitung des Regierungspräsidiums Karlsruhe statt. Dabei wurden Einwendungen und Stellungnahmen erörtert, die vorab von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Fachbehörden oder Verbänden eingebracht wurden. Der Vorhabenträger hatte in diesem Rahmen die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen.

Im Anschluss prüfte die Behörde die Unterlagen und Ergebnisse des Erörterungstermins. Im Februar 2022 erteilte die Behörde den Planfeststellungsbeschluss, womit das offizielle Genehmigungsverfahren endete und die Bauphase gestartet wurde. Der Planfeststellungsbeschluss und die dazugehörigen Pläne, in dem der genaue Verlauf der Leitung festgelegt ist, werden in den betroffenen Gemeinden zur Einsicht für alle Bürgerinnen und Bürger ausgelegt.

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