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TransnetBW GmbH
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birkenfeld – punkt ötisheim
Der Genehmigungsprozess umfasst das Raumordnungsverfahren und das Planfeststellungsverfahren. Hier erfahren Sie mehr darüber.
ablauf verfahren
Für den Neubau von Höchstspannungsleitungen sind in Deutschland umfangreiche Genehmigungsverfahren vorgesehen, bevor der Bau beginnen darf. Dadurch wird sichergestellt, dass alle für das Projekt relevanten Themen berücksichtigt und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Die 380-kV-Höchstspannungsleitung Birkenfeld – Punkt Ötisheim befand sich von November 2018 bis Februar 2022 in der Genehmigung, dem Planfeststellungsverfahren. Vom 19. Juli bis 9. August 2021 hat im Rahmen des Verfahrens der Erörterungstermin stattgefunden.
raumordnungsverfahren
Das formelle Genehmigungsverfahren für einen Leitungsneubau beginnt mit dem Raumordnungsverfahren. In diesem Verfahrensschritt wird durch die zuständige Raumordnungsbehörde, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, geprüft, ob das Vorhaben mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und der Landesplanung vereinbar ist.
TransnetBW brachte als Vorhabenträgerin in das Raumordnungsverfahren mehrere mögliche Trassenverläufe in das Verfahren ein. Im Projekt Birkenfeld – Punkt Ötisheim waren dies die Varianten Rot, Blau und Grün. Über einen Zeitraum von vier Wochen wurden die Unterlagen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe öffentlich ausgelegt. Auf Basis der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit konnte TransnetBW die Trassenverläufe optimieren.
Am Ende des Raumordnungsverfahrens stand 2012 die raumordnerische Beurteilung, in der das Regierungspräsidium die eingereichten Trassenverläufe beurteilte. Hierbei hat TransnetBW die Aufgabe bekommen, die eingereichten Trassenoptionen durch externe Gutachter überprüfen zu lassen. In den zusätzlichen Gutachten sollten mögliche Auswirkungen der drei Trassenvarianten auf Mensch und Umwelt geprüft und beurteilt werden. 2013 und 2014 wurden die entsprechenden Umweltuntersuchungen durchgeführt.
Diese Umweltprüfungen waren Teil der Vorbereitung auf das Planfeststellungsverfahren und beinhalteten eine Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfung sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung. Im Ergebnis zeigte sich, dass es bei allen drei eingereichten Trassenvarianten zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Enztal bei Mühlacker“ kommen würde und diese grundsätzlich umsetzbar seien.
Basierend auf den Ergebnissen der umweltfachlichen Bewertung hat TransnetBW den folgenden geplanten Trassenverlauf in das Planfeststellungsverfahren eingebracht:
planfeststellungsverfahren
Der zweite Teil des formellen Genehmigungsverfahrens ist das sogenannte Planfeststellungsverfahren. Es wird ein konkreter Trassenverlauf beantragt. Die zuständige Genehmigungsbehörde war auch in diesem Schritt das Regierungspräsidium Karlsruhe. Im Verfahren wurde der eingereichte grundstücksgenaue Trassenverlauf durch das Regierungspräsidium Karlsruhe unter Abwägung aller Belange geprüft. TransnetBW hat die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren im November 2018 eingereicht.
Nach Einreichung der Unterlagen führte die Genehmigungsbehörde eine Anhörung der Träger öffentlicher Belange durch. Träger öffentlicher Belange sind unter anderem Fachbehörden der Landratsämter, Städte und Gemeinden sowie Verbände. Parallel dazu lagen die eingereichten Unterlagen über einen Zeitraum von einem Monat bei den betroffenen Städten und Gemeinden aus – hierzu konnte die Öffentlichkeit Stellung nehmen.
Die eingereichten Einwände wurden anschließend in einem nicht-öffentlichen Erörterungstermin des Regierungspräsidiums Karlsruhe besprochen und diskutiert. Teilgenommen haben die Einwenderinnen und Einwender, die Genehmigungsbehörde, die Vorhabensträgerin und Träger öffentlicher Belange.
Der Erörterungstermin für die Höchstspannungsleitung Birkenfeld – Punkt Ötisheim fand in der Zeit vom 19. Juli bis 9. August 2021 statt. Thematisch lag der Schwerpunkt dabei auf umweltfachlichen Themen, Fragen bzgl. der Vollwandmasten sowie persönliche Betroffenheiten privater Einwenderinnen und Einwender. Insgesamt wurden 191 Einwendungen und Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Anhörung eingereicht.
Das Planfeststellungsverfahren mündet im Planfeststellungsbeschluss – der rechtsverbindlichen Genehmigung für das Vorhaben. Der Planfeststellungsbeschluss und die dazugehörigen Pläne wurden nach Abschluss des Verfahrens in den betroffenen Gemeinden zur Einsicht ausgelegt. TransnetBW hat den Planfeststellungsbeschluss im Februar 2022 erhalten. Damit konnte der Bau der Leitung noch im ersten Halbjahr 2022 beginnen.
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