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birkenfeld – punkt ötisheim
Um eine sichere Stromversorgung in der Region zu gewährleisten, hat TransnetBW das Umspannwerk Birkenfeld an eine bereits bestehende 380-kV-Leitung angeschlossen. Dafür war ein Leitungsneubau notwendig.
hintergrund
Die Auslastung der Stromnetze im Raum Karlsruhe/Pforzheim hat sich in den letzten Jahren stark erhöht, sodass die bestehenden Leitungen den Anforderungen nicht mehr genügen.
Damit die Versorgungssicherheit in Zukunft gewährleistet werden kann, hat TransnetBW das Umspannwerk Birkenfeld an die bestehende 380-kV-Leitung Philippsburg – Pulverdingen angeschlossen. Dazu wurde ein Leitungsabschnitt von circa 12 Kilometer zwischen Birkenfeld und Punkt Ötisheim neu errichtet.
leitungsneubau und -rückbau
Durch den Anschluss des Umspannwerks Birkenfeld an die 380-kV-Leitung von Philippsburg nach Pulverdingen wird die Stromversorgung im Raum Karlsruhe/Pforzheim langfristig sichergestellt.

Im Rahmen des Leitungsneubaus ergeben sich Rückbaumöglichkeiten für zwei bestehende Leitungen:
Die Leitungen werden auf die Maste der neu geplanten 380-kV-Leitung mit aufgelegt. Der Leitungsrückbau entspricht in etwa der Länge des Leitungsneubaus.
aktueller stand
TransnetBW hat die neue 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Birkenfeld und Ötisheim in Betrieb genommen. Damit wurde das Umspannwerk Birkenfeld erfolgreich an die bereits bestehende 380-Kilovolt-Leitung zwischen Philippsburg und Pulverdingen angeschlossen.
Das Gesamtprojekt ist mit der erfolgreichen Inbetriebnahme noch nicht abgeschlossen. Der Neu- bzw. Ersatzneubau von 110-kV-Masten der Deutschen Bahn sowie erforderliche Rückbauarbeiten nicht mehr benötigter Masten laufen voraussichtlich noch bis in das Jahr 2027.
Unter Leitung der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, wurde in der Zeit vom 19. Juli bis 9. August 2021 der Leitungsneubau der 380-kV-Anlage zwischen Birkenfeld und Punkt Ötisheim erörtert.
Die nicht-öffentliche Erörterung fand aufgrund der COVID-19-Pandemie in Form einer digitalen Konsultation statt. Die Durchführung der Online-Konsultation ist gemäß § 5 Abs. 2 und 4 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 1 Nr. 9 PlanSiG und § 43 a EnWG zulässig.
Zur Teilnahme berechtigt waren Behörden und Betroffene, die Einwendungen erhoben und Stellungnahmen abgegeben haben, sowie diejenigen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden. In der ersten Offenlage gingen insgesamt 132 Einwendungen und Stellungnahmen beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein, in der zweiten Offenlage waren es 59. Thematisch lag der Schwerpunkt dabei auf umweltfachlichen Themen, Fragen bzgl. der geplanten Vollwandmasten sowie persönliche Betroffenheiten privater Einwenderinnen und Einwender.
Projektbroschüre
In der Broschüre erhalten Sie einen Einblick in die Historie des Projekts „Birkenfeld - Punkt Ötisheim“. Sie steht Ihnen nachfolgend und in der Mediathek zum Download bereit. Eine aktualisierte Broschüre folgt in wenigen Wochen.

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