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Netzverstärkung Neckar-Odenwald
Vor Umsetzung des Projekts werfen Behörden und auch die Öffentlichkeit einen kritischen Blick auf die Maßnahme. Leitungen und Umspannwerke durchlaufen dabei unterschiedliche Genehmigungsverfahren.
Genehmigung FreiLeitung
Das formelle Genehmigungsverfahren für einen Leitungsneubau beginnt mit dem Raumordnungsverfahren. In diesem Verfahrensschritt wird durch die zuständige Raumordnungsbehörde geprüft, ob das Vorhaben mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und der Landesplanung vereinbar ist.
TransnetBW bringt als Vorhabenträger in das Raumordnungsverfahren mehrere mögliche Trassenverläufe in das Verfahren ein. Über einen Zeitraum von vier Wochen werden die Unterlagen durch das Regierungspräsidium öffentlich ausgelegt. Auf Basis der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit wird TransnetBW die Trassenverläufe optimieren.
Das Raumordnungsverfahren schließt mit einer raumordnerischen Beurteilung. Darin wird die Raumverträglichkeit des Vorhabens bestimmt und gegebenenfalls die raumverträglichste Variante benannt. Die raumordnerische Beurteilung ist eine nicht rechtsverbindliche Empfehlung – Sie dient zur Orientierung der Vorhabenträger.
Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren wird das geplante Vorhaben detailliert betrachtet. Die Grundlage dafür sind technische und umweltfachliche Detailuntersuchungen, zum Beispiel zur Bestimmung und Prüfung konkreter Maststandorte. Im Verfahren und in der abschließenden Entscheidung, dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss, findet eine umfassende Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und Interessen statt. Auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt schließlich die bauliche Umsetzung.
Im Planfeststellungsverfahren wird das geplante Vorhaben aus technischer und umweltfachlicher Sicht detailliert betrachtet – und beispielsweise konkrete Maststandorte bestimmt. Im Verfahren und in der abschließenden Entscheidung, dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss, findet eine umfassende Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und Interessen statt. Auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt schließlich die bauliche Umsetzung.
Genehmigung Umspannwerke
Die Um- und Neubaumaßnahmen an den Umspannwerksstandorten werden von der zuständigen Genehmigungsbehörde nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) genehmigt. Die Genehmigung schließt nach § 13 BImSchG andere die Anlage betreffenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, beispielsweise eine Baugenehmigung, ein. Neben einem Schallgutachten, einem Gutachten zu elektrischen und magnetischen Feldern und einem Brandschutzgutachten enthält der Antrag auf Genehmigung der Anlage unter anderem auch baurechtlich relevante Unterlagen. Auch naturschutzrechtliche Fragen können Gegenstand der Antragsunterlagen sein.
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