Netzverstärkung Mittlerer Neckarraum

GEnehmigungs­verfahren

Vorbereitung der Genehmigung

Trassierung

Die Trassierung, also die Planung des Leitungsverlaufs und der Maststandorte, unterteilt sich in zwei Phasen: die Grobtrassierung und die Detailtrassierung.

Die Grobtrassierung hat ergeben, dass die bestehenden Leitungsanlagen größtenteils im Korridor bestehender Leitungsanlagen neu gebaut oder erneuert werden.

In der aktuell laufenden technischen Planung erarbeitet TransnetBW die Detailtrassierung. Dabei plant TransnetBW die Maststandorte mit den zugehörigen Bauflächen und Zuwegungen. Grundlage sind neben den technischen Voraussetzungen, wie der Mastform, auch die bereits der Grobtrassierung zugrundeliegenden Trassierungsleit- und -grundsätze.

Die Planungen der Detailtrassierung und alle weiteren erforderlichen Unterlagen werden im anschließenden Genehmigungsverfahren durch die Behörde geprüft.

Genehmigungs­verfahren

Wie jedes Netzbauprojekt durchläuft die Netzverstärkung Mittlerer Neckarraum ein umfangreiches Genehmigungsverfahren. Für die Genehmigung des Projekts ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. Die Art des Genehmigungsverfahren für das Projekt ist ein Planfeststellungsverfahren. Es dauert nach Antragseinreichung der Unterlagen etwa 1,5 Jahre. 

Planfeststellungs­verfahren

Bei der Planfeststellung werden die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange ermittelt und im Rahmen der Abwägung berücksichtigt. Ausgangspunkt dafür ist die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen sowie die im Rahmen der Anhörung vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen. Am Ende des Verfahrens ergeht der Planfeststellungsbeschluss, der die bauliche Umsetzung des beantragten Vorhabens genehmigt.

Zum Gegenstand der Beteiligung im Verfahren können alle Inhalte des Planfeststellungsantrags werden. Dazu gehören in der Regel Beschreibungen und Erläuterungen:

  • des Vorhabens und der dafür relevanten Grundlagen,
  • relevanter Nebenanlagen wie Umspannwerken (sofern vorhanden),
  • zu gebildeten Planabschnitten (sofern vorhanden)
  • während des Baus eingesetzten Provisorien (sofern vorhanden)
  • den Auswirkungen auf die Umwelt
  • vorgesehenen Untersuchungsrahmens zur Umweltverträglichkeit, zum Artenschutz, zur Landschaftspflege sowie zum Immissionsschutz
  • zu gekreuzten weiteren Infrastrukturen und geplanten Grunderwerben (sofern vonnöten), sowie zum Variantenvergleich.
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