Netzverstärkung Reicheneck-Rommelsbach

Genehmigungs­verfahren 

Vor Umsetzung des Projekts werfen Behörden und auch die Öffentlichkeit einen kritischen Blick auf die Maßnahme. Das Genehmigungsverfahren bei diesem Projekt ist ein Planfeststellungsverfahren.

Die Schritte im Detail

  • TransnetBW reicht die Antragsunterlagen bei der verfahrensführenden Behörde, dem Regierungspräsidium Tübingen ein. Das RP Tübingen prüft die Unterlagen dann auf Vollständigkeit.
  • Nach Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen werden diese online für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
  • Alle interessierten Bürgerinnen und Bürgern können die Unterlagen online einsehen.
  • Alle Privatpersonen, deren Belange von der Anlage berührt werden, haben innerhalb der Frist die Möglichkeit, schriftlich Einwendung zu erheben.
  • Träger öffentlicher Belange (TöB), wie etwa Gemeinden, Verbände, Versorgungsunternehmen, deren Belange vom Vorhaben berührt sind, geben Stellungnahmen ab.
  • Einwendungen und Stellungnahmen werden dann gegebenenfalls bei einem Erörterungstermin diskutiert.

Planfeststellungsbeschluss

  • Auf Basis fristgerecht eingereichter Einwendungen und Stellungnahmen, falls erforderlich ihrer Erörterungen, entscheidet das Regierungspräsidium Tübingen, ob die Planungen der TransnetBW zulässig sind oder ob eine Planänderung erforderlich ist.
  • Im Falle einer Planänderung ist gegebenenfalls eine erneute Anhörung notwendig. Hierbei werden die von den Änderungen Betroffenen angehört. Sollten die Planungen zulässig sein, wird der Planfeststellungsbeschluss erlassen.
  • Den Abschluss bildet die Genehmigung des Vorhabens mit dem Planfeststellungsbeschluss, der durch das Regierungspräsidium Tübingen erteilt wird.
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