Netzverstärkung Reicheneck-Rommelsbach

Projektporträt

Das Projekt "P420: Netzverstärkung Reicheneck-Rommelsbach" erstreckt sich auf rund drei Kilometern zwischen den Reutlinger Stadtteilen Reicheneck und Rommelsbach. Es dient der Erhöhung der Übertragungskapazität in der Region.

DAs Übertragungsnetz stärken

Versorgungssicherheit erhöhen

Ziel der Projektes ist, das Übertragungsnetz in der Region noch leistungsfähiger zu machen und einem Engpass auf der Verbindung zwischen Mittlerem Neckarraum, südlichem Baden-Württemberg und darüber hinaus – insbesondere nach Österreich – entgegenzuwirken. Durch den zusätzlichen geplanten 380-kV-Stromkreis kann die Stromtragfähigkeit auf dem Abschnitt Reichneck-Rommelsbach sofort verdoppelt werden. So wird auf dieser Strecke durchgehend eine deutlich erhöhte Übertragungskapazität sichergestellt, und somit die Versorgungssicherheit gestärkt. Bei einem Ausfall von Stromkreisen in der Region kommt es so nicht mehr zu einer kompletten Unterbrechung der Versorgungsachse von Stuttgart bis zur Hochrhein-Region.

Das Nova Prinzip

Vorausschauend planen

Wie bei allen Maßnahmen führt TransnetBW das Projekt "P420: Reicheneck-Rommelsbach" nach dem NOVA-Prinzip durch. Die Abkürzung NOVA steht für Netz-Optimierung vor -Verstärkung vor -Ausbau. Das bedeutet, dass zunächst versucht wird, den bestehenden Betrieb von Leitungen zu optimieren. Reicht dies als Maßnahme nicht aus, werden Verstärkungsmöglichkeiten geprüft. Erst wenn auch eine Verstärkung nicht mehr genügt, werden Neubau-Maßnahmen in Betracht gezogen.

Verpflichtet zum Netzausbau

Notwendigkeit und gesetzliche Grundlage

Mit der Erarbeitung des Netzentwicklungsplans (NEP) wird der Ausbaubedarf des Stromnetzes im zweijährigen Rhythmus ermittelt und überprüft. Der NEP wird von den vier Übertragungsnetzbetreibern in Deutschland ausgearbeitet, von der Bundesnetzagentur (BNetzA) geprüft und nach der Konsultationsphase von dieser bestätigt. Der NEP führt alle Maßnahmen im deutschen Übertragungsnetz auf, die auf Grundlage der erforderlichen Prognose für Verbrauch und Erzeugung (Szenariorahmen) in den kommenden zehn bis fünfzehn Jahren von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelt wurden. Das Vorhaben „380-kV-Netzverstärkung Reicheneck-Rommelsbach“ wurde 2019 im Netzentwicklungsplan Strom 2030 unter dem Namen „P420: Netzverstärkung Reicheneck-Rommelsbach“ erstmalig identifiziert. Mit der Aufnahme in den Netzentwicklungsplan und der anschließenden Bestätigung durch den Bundesgesetzgeber ist TransnetBW verpflichtet, die Maßnahme umzusetzen.

Im ÜBerblick

Die Maßnahmen

Zwischen den Reutlinger Stadtteilen Reicheneck und Rommelsbach verläuft die Leitungsanlage 0344 mit einem 380-kV-Stromkreis der TransnetBW und einem 110-kV-Stromkreis der NetzeBW.

  • Auf die Leitungsanlage soll ein zusätzlicher 380-kV-Stromkreis aufgelegt werden. Den bestehenden 380-kV-Stromkreis plant TransnetBW, mit einem leistungsfähigeren Hochtemperaturseil auszustatten. So kann TransnetBW die Übertragungsfähigkeit der Leitung sofort verdoppeln und dauerhaft erhöhen.
  • Die bestehende Leitungsanlage zwischen Rommelsbach und Reicheneck ist statisch jedoch nicht auf drei Leitungssysteme ausgelegt. Da auch der 110-kV-Stromkreis der NetzeBW weiterhin benötigt wird, soll dieser in Form einer Ersatztrasse als Erdkabel realisiert werden.

ERPROBTE TECHNIK

Erdkabel

Erdkabel sind im 110-kV-Bereich im Gegensatz zum Einsatz im 220- bzw. 380-kV-Wechselstrombereich gängige Praxis und entsprechend erprobt.

Bei der avisierten Trasse gibt es wenig Widerstände im Raum, keine Autobahn- oder Flussunterquerung, sodass mit einer einfachen Verlegung zu rechnen ist. Der benötigte Platz für den Bau und für den nötigen Schutzstreifen der Trasse ist zudem geringer als bei einer Freileitung. Ein Erdkabel verbraucht so deutlich weniger Fläche.

AKTUELLER STAND 

Von der Planung bis zur Umsetzung

Aktuell durchläuft das Vorhaben das offizielle Genehmigungsverfahren, auch Planfeststellungsverfahren genannt. Hierfür hat TransnetBW umfangreiche Planunterlagen ausgearbeitet und diese im April 2026 beim Regierungspräsidium Tübingen, der zuständigen Genehmigungsbehörde, eingereicht. Die Behörde prüft nun die Unterlagen auf Vollständigkeit und veranlasst anschließend die öffentliche Auslegung. Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger können dann die Unterlagen einsehen und Stellungnahmen oder Einwendungen einreichen. Das Regierungspräsidium prüft dann die eingebrachten Hinweise, wägt diese ab und veranlasst bei Bedarf einen Erörterungstermin. Sollten keine Bedenken seitens der Behörde bestehen, erteilt sie anschließend den Planfeststellungsbeschluss. 

0Datei(en) hochgeladen