Umspannwerk Wendlingen

Planung und Genehmigung

Bevor der Neubau des Umspannwerkes beginnen kann, durchläuft das Projekt ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissions­schutzgesetz (BImSchG). In den Antragsunterlagen auf Basis der Genehmigungsplanung stellt TransnetBW sämtliche Umweltauswirkungen der Anlage und Maßnahmen zur deren Verringerung dar. Der Erhalt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist die Voraussetzung für den Neubau des Umspannwerkes.

Planung

Vorplanungsphase

Die Planungen für den Neubau des Umspannwerks sind noch in der Vor- und Genehmigungsplanung, d.h. der Planungsprozess befindet sich noch ganz am Anfang.

Verfahren

Immissions­schutzrechtliches Genehmigungs­verfahren

In Vorbereitung für die Antragsunterlagen wurden bereits erste Baugrunduntersuchungen und naturschutzfachliche Kartierungen durchgeführt. Die dabei gesammelten Daten sind u.a. Grundlage für den Genehmigungsantrag und vertiefende Gutachten. TransnetBW hat die Antragsunterlagen für den Neubau des Umspannwerks im November 2023 eingereicht. Zuständige Genehmigungsbehörde für das Änderungsgenehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissions­schutzgesetz ist das Landratsamt Esslingen. Voraussichtlich Ende 2024 wird das Verfahren voll umfänglich abgeschlossen sein und die vollständige Genehmigung für den Umbau vorliegen. Erste Teilgenehmigungen ermöglichen es, dass der Spatenstich bereits im Frühjahr 2024 erfolgen kann. Die Genehmigung für den Bau und Betrieb der STATCOM-Anlage beantragt TransnetBW in einem separaten immissions­schutzrechtlichen Verfahren.

Bau

Baustart 2024

Die Umbaumaßnahmen am Umspannwerk beginnen voraussichtlich 2024 und werden bis 2031 dauern. Die STATCOM-GFM wird ab 2025 errichtet.

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