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Im Dialog

Der Netzausbau erfolgt stets im Dialog mit der Öffentlichkeit. Kommen Sie bei Fragen einfach auf uns zu oder bleiben Sie mit unserem Newsletter auf dem Laufenden.

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Austausch mit der Öffentlichkeit


Unser Ziel ist es, ULTRANET für sämtliche Beteiligte so verträglich wie möglich zu verwirklichen. Deshalb informieren wir Sie bei der Planung und Umsetzung von ULTRANET stets über alle Schritte und geben Ihnen, wo möglich, die Gelegenheit, sich in den Prozess miteinzubringen.

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DIALOG Netzbau

TransnetBW GmbH
Steuerung und Stakeholdermanagement
Pariser Platz
Osloer Straße 15-17
70173 Stuttgart

dialognetzbau@transnetbw.de+49 800 380 470-1

Der Austausch mit der Öffentlichkeit ist für uns ein elementarer Baustein im Planungsprozess von ULTRANET.

Ein wichtiges Anliegen von TransnetBW ist es, die verschiedenen Beteiligten möglichst direkt anzusprechen und frühzeitig auf einen gemeinsamen Informationsstand zum Vorhaben zu bringen. Dafür nutzen wir gezielt bestehende Kanäle, wie etwa Gemeinderatssitzungen, lokale Bürgerveranstaltungen und verschiedene Medien. 

Gleichzeitig bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen, Vorschlägen und Anmerkungen direkt an uns zu wenden und mit uns in den Dialog zu treten. Bitte nutzen Sie hierzu untenstehendes Kontaktformular oder kontaktieren uns über unsere Hotline unter 0800/380470-1 oder per E-Mail unter dialognetzbau@transnetbw.de.

Alle Hinweise und Anmerkungen aus der Region werden von uns aufgenommen und geprüft. Auch während und nach den öffentlich-rechtlichen Verfahren sind wir gerne für Sie da.

Sprechen Sie uns an!

Alice Dippel,
Projektsprecherin ULTRANET

FAQ

Sie fragen, wir antworten


Im Folgenden haben wir Ihnen die Fragen, die uns am häufigsten erreicht haben, und unsere Antworten zusammengestellt. Für Ihre weiteren Themen und Anliegen können Sie sich jederzeit über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen.

Allgemeine Fragen zum Projekt

ULTRANET bildet den südlichen Teil einer der geplanten „Gleichstrom-Autobahn“ aus Norddeutschland in den Süden. Mit Startpunkt am Netzverknüpfungspunkt Meerbusch-Osterath soll die Leitung auf ca. 340 Kilometern Länge bis zum Netzverknüpfungspunkt Philippsburg reichen. Am Start- und Endpunkt ist je ein Konverter vorgesehen, der Wechselstrom in Gleichstrom bzw. den übertragenen Gleichstrom wieder in Wechselstrom umwandelt.

Das Projekt wurde erstmals im Netzentwicklungsplan 2012 von den Übertragungsnetzbetreibern als sog. Korridor A Süd vorgeschlagen und von der Bundesnetzagentur als notwendiges Projekt bestätigt. 2013 wurde es im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben Nr. 2 vom deutschen Bundestag beschlossen. Der Bundesbedarfsplan stellt damit den Bedarf gesetzlich fest.

Mit Hilfe des gesamten Korridors A (Emden–Meerbusch-Osterath und Meerbusch-Osterath–Philippsburg) sollen die in der Nordsee durch Windenergie erzeugten Strommengen in den Süden Deutschlands transportiert werden. Neben dem Abtransport von Offshore-Windenergie besteht auch der Bedarf zum Abtransport der verstärkten Einspeisung von Onshore-Windenergie. Gleichzeitig soll mit der Gleichstromübertragung von ULTRANET, dem südlichen Teil des Korridors A, der Wegfall der Kernenergieerzeugung am Standort Philippsburg die Leistung des Kraftwerks substituiert werden, damit der industriestarke Südwesten Deutschlands auch weiterhin mit ausreichend Strom versorgt werden kann. So trägt ULTRANET der Verlagerung von Erzeugungsleistung durch die Energiewende Rechnung. ULTRANET kann darüber hinaus in z. B. sonnenstarken Zeiten auch Solarstrom von Süd nach Nord transportieren, wenn erforderlich.

TransnetBW ist bestrebt, die Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Natur so gering wie möglich zu halten. Dabei hält das Unternehmen alle vorgegebenen Immissionsgrenzen sicher ein und kann diese gegebenenfalls sogar deutlich unterschreiten. Deshalb werden u. a. durch die technische Konstruktion und die Anordnung von Bauteilen Geräusche minimiert und abgeschirmt. Im Rahmen der formellen Verfahren ermitteln Umweltgutachter die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt. Diese Erkenntnisse fließen in die Planungen ein und dienen der Vermeidung oder Minimierung von Auswirkungen, zum Beispiel durch die Reduktion von Baulärm oder die Einpassung von Gebäuden in das Landschaftsbild.

ULTRANET ist vorgesehen, um langfristig gemeinsam mit dem Korridor A Nord: Emden–Meerbusch-Osterath (Inbetriebnahme ist 2025 vorgesehen) den in und an der Nordsee erzeugten Windstrom nach Süden zu transportieren. ULTRANET ist jedoch keine reine Windstromleitung, sondern wird während des Umbaus der Erzeugungslandschaft in Deutschland auch Strom aus anderen Erzeugungsstätten, z. B. konventionellen Kraftwerken, transportieren. Je schneller der Umbau realisiert wird, desto schneller werden großenteils erneuerbare Energien durch die Leitung fließen.

ULTRANET soll auf bestehenden Trassen als sog. Hybridsystem realisiert werden: Die 380kV-Gleichstromleitung wird mit Wechselstrom-Höchstspannungsleitungen auf den gleichen Masten bzw. gleichen Gestängen geführt. Damit folgt das Netzausbauprojekt dem NOVA-Prinzip: Netzoptimierung vor –Verstärkung vor –Ausbau. Das Hybridsystem ist im Rahmen der Prüfung des Netzentwicklungsplans Strom als wirksam, bedarfsgerecht und erforderlich befunden worden. Gleichzeitig ist es möglich, Netzneubau und damit Flächenverbrauch zu reduzieren. Als Hybridsystem ist dieses Projekt das erste seiner Art weltweit.

ULTRANET ist ein Gemeinschaftsprojekt der Übertragungsnetzbetreiber Amprion und TransnetBW. Amprion verantwortet ca. 300 Kilometer der Strecke zwischen Meerbusch-Osterath und Mannheim-Wallstadt, TransnetBW verantwortet den südlichen, 40 Kilometer langen Abschnitt von Mannheim-Wallstadt nach Philippsburg.

Bis 2026 soll ULTRANET gebaut sein, damit ausreichend Strom zur Versorgung des Südens bereitgestellt werden kann.

ULTRANET kostet rund eine Milliarde Euro.

Die Länge der geplanten ULTRANET-Leitung von rund 340 km macht eine Aufteilung in mehrere Genehmigungsabschnitte erforderlich.

Die Abschnittsbildung ist dabei stets sachgerecht und dient unter andrem dazu, die Komplexität des Vorhabens auf ein handhabbares und transparentes Maß zu reduzieren. Hierdurch werden die Antragsunterlagen auf ein im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmens handhabbares und transparentes Maß begrenzt sowie eine angemessene Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sichergestellt.

ULTRANET wurde in fünf Abschnitte aufgeteilt:

  • A: Riedstadt – Wallstadt (Amprion)
    (Aktueller Stand: Vorbereitung Einreichung der Unterlagen § 21 NABEG)
  • B: Wallstadt – Philippsburg (TransnetBW)
    (Aktueller Stand: Vorbereitung Einreichung der Unterlagen § 21 NABEG)
  • C: Meerbusch-Osterath – Rommerskirchen (Amprion)
    (Aktueller Stand: Entscheidung § 12 NABEG)
  • D: Weißenthurm – Riedstadt (Amprion)
    (Aktueller Stand: Entscheidung § 12 NABEG)
  • E: Rommerskirchen – Weißenthurm (Amprion)
    (Aktueller Stand: Entscheidung § 12 NABEG)

Fragen zum Genehmigungsverfahren

Zunächst wurde eine Ellipse um die beiden Netzverknüpfungspunkte gezogen – so lang wie die Punkt-zu-Punkt-Verbindung zwischen Meerbusch-Osterath und Philippsburg und so breit wie die Hälfte der Strecke. In einem ersten Schritt wurden die Raumwiderstände (Siedlungsbereiche, Vorranggebiete, naturschutzfachlich wertvolle Räume usw.) ermittelt. Im zweiten Schritt wurden die Räume auf sog. potenzielle Bündelungsoptionen hin untersucht. Auf Basis von Bündelungsoptionen, z.B. mit bestehenden Infrastrukturen wie Stromleitungen und Autobahnen u. a., wurden Grobkorridore von ca. 15 km Breite gefunden. Innerhalb dieser wurde die Suche dann mit Blick auf das Planungsprinzip „möglichst Nutzung von Bestandsleitungen“ fokussiert und unter Beachtung der Raumwiderstände Trassenkorridore von ca. 1000 m Breite erarbeitet. Am Ende der Untersuchung gab es alternative Verläufe, die miteinander unter den Aspekten Raumverträglichkeit und Umweltverträglichkeit verglichen wurden. Daraus haben die Vorhabenträger eine Strecke erarbeitet, die sie als Vorschlag für die Streckenführung in die formellen Verfahren eingebracht haben. Dieser sog. Trassenkorridorvorschlag ist Bestandteil des Antrags auf Bundesfachplanung.

Die Bundesfachplanung ist eine Form von Raumordnungsverfahren, an deren Ende jedoch nicht eine Empfehlung für das Projekt steht, sondern ein verbindlicher, 1000 m breiter Trassenkorridor für die Leitung festgelegt wird. Zunächst reichen die Vorhabenträger einen Antrag nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) ein. Dieser wird in einer Antragskonferenz öffentlich diskutiert und ein Untersuchungsrahmen festgelegt. Auf Basis dieses Untersuchungsrahmens erarbeiten die Vorhabenträger dann die Unterlagen nach § 8 NABEG. Im Anschluss findet eine weitere Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung statt, die in den sog. Erörterungstermin mündet. Am Ende steht ein verbindlicher 1000 m breiter Trassenkorridor, der von der Bundesnetzagentur in einem Beschluss genehmigt wird.

Im Falle von ULTRANET ist das ein ca. 1000 m breiter Korridor von Meerbusch-Osterath nach Philippsburg, den die Vorhabenträger der Bundesnetzagentur für die Realisierung von ULTRANET vorschlagen. Er wurde von Umweltplanern erarbeitet und stellt nach Meinung von Amprion und TransnetBW den besten Weg dar, wie sich Meerbusch-Osterath und Philippsburg auf bestehenden Leitungen verbinden lassen. Dies ist aber noch keine Entscheidung über den tatsächlichen Verlauf von ULTRANET. Die Bundesnetzagentur entscheidet dann im weiteren Verfahren, ob der vorgeschlagene Trassenkorridor der verträglichste Korridor ist. Innerhalb des Korridors findet im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren eine sog. Feintrassierung statt, die die genaue Lage der Maststandorte und der Leitung festlegt.

Für die Bundesfachplanung ist ca. ein Jahr anzusetzen, für das Planfeststellungsverfahren ca. zwei bis drei Jahre, je nach Anzahl der Einwendungen und deren Bearbeitungsdauer.

ULTRANET ist ein bundesländerübergreifendes Netzausbauvorhaben. Deshalb ist für die Genehmigung des Projekts die Bundesnetzagentur in Bonn zuständig.

Im Planfeststellungsverfahren wird festgelegt, auf welchen konkreten Leitungen und Masten ULTRANET verlaufen soll und welche Bedingungen die Vorhabenträger dafür zu erfüllen haben. Der Planfeststellungsbeschluss ermöglicht dann den Bau und Betrieb der Leitung, sofern auch die privatrechtlichen Belange berücksichtigt wurden.

Fragen zum Gleichstrom-Umspannwerk

Ein Konverter ist eine Umrichteranlage. Am Anfang der HGÜ-Leitung hat er die Aufgabe, den Strom aus dem Wechselstromnetz aufzunehmen und in Gleichstrom umzuwandeln, damit er auf der HGÜ-Leitung weitergeführt werden kann. Am Ende der HGÜ-Leitung wandelt der Konverter den Gleichstrom wieder in Wechselstrom um, damit er in das Wechselstrom-Höchstspannungsnetz eingespeist werden kann. Darüber hinaus bietet die vorgesehene Technologie verschiedene Möglichkeiten das Wechselstromnetz zu stabilisieren. Die Konverter leisten somit einen Beitrag zur optimalen Auslastung des vorhandenen Netzes.

Um ULTRANET betreiben zu können, sind zwei Konverter notwendig – einer im Norden bei Meerbusch-Osterath und einer im Süden bei Philippsburg nahe den per Gesetz festgelegten Netzverknüpfungspunkten. Die nördliche Konverteranlage liegt in der Zuständigkeit von Amprion und die südliche in der Zuständigkeit der TransnetBW.

Der Konverter kann in einem Verfahren nach dem Bundesimmissionschutzgesetz durch das Landratsamt oder im Planfeststellungsverfahren des Leitungsbauvorhabens als Nebenanlage durch die Bundesnetzagentur genehmigt werden. Welches Verfahren zum Zuge kommt, liegt in der Hand des Vorhabenträgers und richtet sich u. a. nach der gewählten Fläche und den Rahmenbedingungen für die Bebauung der Fläche.

Die Vorhabenträger müssen einen geeigneten Konverterstandort direkt am oder in der Nähe des Trassenkorridors und des Netzverknüpfungspunktes finden und die Genehmigungsfähigkeit nachweisen. Für das Auffinden einer solchen Fläche wurde ein umfassender Kriterienkatalog aufgestellt und in den Untersuchungen berücksichtigt. Die Entscheidung für einen konkreten Standort fällt im Genehmigungsverfahren.

Der Netzverknüpfungspunkt ist per Gesetz festgelegt. Das heißt, eine Verschiebung müsste ebenfalls über einen Gesetzgebungsprozess manifestiert werden. Die Verschiebung eines solchen Punktes bedeutete prinzipiell auch eine Umplanung für das vor Ort befindliche Höchstspannungsnetz, denn die über die HGÜ kommende Energie muss auch im Wechselstromnetz aufgenommen werden können.

35 dB (A) beträgt ungefähr der Schalldruckpegel, den ein sehr leiser Zimmerventilator bei geringer Geschwindigkeit in 1 m Entfernung verursacht. Als Immissionsrichtwert für den Beurteilungspegel von Anlagen gelten 35 dB(A) in der Nachtzeit in reinen Wohngebieten sowie in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten.

Einen Konverter kann man sich vorstellen wie ein großes Umspannwerk. Er besteht aus einer Freiluftschaltanlage und Gebäuden, in denen die Konvertermodule, die Transformatoren und die Lüftungssysteme untergebracht werden sollen. Außerdem sind auf dem Konvertergelände Zufahrtswege und Gebäude für Ersatzteile etc. einzuplanen. Daraus ergibt sich eine Gesamtfläche von ca. 100.000 m² bzw. 10 Hektar. Die Gebäudeteile nehmen etwa 40% der Fläche in Anspruch.

Als gewerbliche Anlage unterliegt der Konverter der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Das heißt, die von ihm verursachten Geräuschimmissionen müssen tags und nachts Richtwerte einhalten, die je nach der Nutzung des jeweiligen Gebiets festgelegt sind, zum Beispiel nachts 40 dB(A) für ein allgemeines Wohngebiet (WA). Auch beim Bau müssen die Geräuschimmissionen die gesetzlich vorgegebenen Grenzen einhalten.

Es gibt keine Festlegung in Metern, sondern nur immissionsschutzrechtliche Vorgaben, insbesondere die der TA Lärm. Prinzipiell gilt: Je weiter der Standort von der Wohnbebauung entfernt ist, desto besser.

In einer Konverteranlage erzeugen insbesondere Transformatoren, Spulen, Konvertermodule und Kühlaggregate Geräusche.

Die TransnetBW hat für das Konverterdesign diverse Vorgaben gemacht, um Geräusche so weit wie möglich zu minimieren. Beim Anlagendesign sollen beispielsweise die Gebäude so ausgelegt und angeordnet werden, dass sie die Geräusche von Betriebsmitteln möglichst effektiv dämmen oder abschirmen. Auch bei der Konstruktion der Betriebsmittel selbst gibt es Möglichkeiten, Geräusche zu minimieren, etwa bei der Auswahl des Materials oder der Bauform der Transfor-matorkerne Soweit wie möglich soll natürliche Kühlung angewendet werden, notwendige Lüfter sollen leise , z. B. langsam laufend ausgeführt werden u. v. m. Ganz entscheidend ist aber auch, dass die TransnetBW den Konverter so weit wie möglich von der Wohnbebauung entfernt reali-sieren möchte. Dies wird bei der Ermittlung von potenziellen Standortflächen als wichtiges Kriterium berücksichtigt.

Fragen zur Technik

Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung, kurz HGÜ, ist ein Verfahren zur Übertragung von elektrischer Energie mit Gleichstrom. Weil das deutsche Übertragungsnetz mit Wechselstrom betrieben wird, ist an den Anfangs- und Endpunkten jeweils eine Konverteranlage notwendig. Die Konverteranlagen wandeln Wechselstrom am Einspeisepunkt einer HGÜ-Leitung in Gleichstrom und am Endpunkt wieder in Wechselstrom um. Gleichstromleitungen können grundsätzlich als Seekabel in Gewässern sowie als Freileitung oder als Erdkabel an Land verlegt werden. Auf dem Festland wird bei leistungsstarken HGÜ-Verbindungen meistens eine Freileitung genutzt.

ULTRANET soll soweit als möglich auf bestehenden Mastgestängen realisiert werden. Das Aussehen der Masten wird sich dabei wenig verändern. Bei Abschnitten, auf denen ein Parallelneubau oder ein Ersatzneubau erforderlich ist, verfolgen wir prinzipiell das Ziel, die Freileitungen so umzusetzen, dass sich die Masten gut und unauffällig in das bestehende Landschaftsbild einpassen und eine möglichst geringe Trassenbreite benötigt wird. Zu diesem Zweck werden bestehende Masttypen kontinuierlich weiterentwickelt. An einigen Stellen können wir ULTRANET eventuell auch durch reine Auflage einer anderen Beseilung realisieren.

HGÜ-Technik ermöglicht eine hohe Übertragungskapazität über lange Strecken und einen gezielten Stromtransport zwischen zwei Punkten (den Konvertern) in beide Richtungen (bidirektional). Außerdem bietet sie eine verbesserte Nutzung bestehender Stromtrassen durch eine höhere Leistungsdichte. Dadurch wird der Bedarf neuer Stromleitungen im Wechselstromnetz reduziert. Zudem kann HGÜ-Technik sehr gezielt gesteuert werden. Dadurch kann zu jeder Zeit flexibel auf unterschiedliche Anforderungen an das Netz reagiert werden. Das erhöht die Systemsicherheit.

Freileitungen für die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung erzeugen statische elektrische und magnetische Felder. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt es keinerlei Hinweise auf negative Auswirkungen magnetischer Gleichfelder bei HGÜ-Leitungen. In der novellierten 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung wurde ein Grenzwert von 500 Mikrotesla für die magnetische Flussdichte von Gleichstromanlagen festgelegt.

Wie übliche Wechselstrom-Freileitungen können auch HGÜ-Freileitungen Geräusche durch so genannte Korona-Entladungen erzeugen. Diese Koronageräusche enthalten – im Gegensatz zu Wechselstromleitungen – keinen Brummanteil und entstehen vor allem bei trockener sommer-licher Witterung. Sie lassen sich durch geeignete Konstruktion der Leitung minimieren.

HGÜ ist weltweit Stand der Technik und wird bei großen Überland-Strecken zum Beispiel in Asien eingesetzt. In Deutschland gibt es sie etwa bei der Anbindung der Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee. An Land steht dann auch hier eine Konverteranlage, die den Gleich- in Wechselstrom umwandelt, z. B. in den niedersächsischen Orten Dörpen oder Diele.

Fragen zum Dialog

TransnetBW veröffentlicht die Antragsunterlagen im Internet. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im formellen Verfahren ist die Bundesnetzagentur zudem verpflichtet, die Unterlagen auszulegen. Zeitgleich werden diese im Internet veröffentlicht. Darüber hinaus sind in den Verfahren der Bundesfachplanung und der Planfeststellung die anberaumten Erörterungstermine und Konferenzen öffentlich.

David Schiek
Projektsprecher ULTRANET
DIALOG Netzbau

Konkrete Fragen aus der Region

An dieser Stelle haben Sie das Wort. Wir möchten hier Ihre Fragen, die Sie uns zukommen lassen, beantworten, um ganz spezifische Anliegen aus der Projektregion darzustellen.

Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein hat einen Fragenkatalog zur Konverterstandortsuche ULTRANET an die TransnetBW übermittelt. Die Fragen und Antworten finden Sie in diesem Dokument:

Die Bürgerinitiative Konverter 21 hat der TransnetBW einen Fragenkatalog rund um das Thema Konverter und Konverterstandortsuche übermittelt. Die Fragen der Bürgerinitiative inklusive der Antworten der TransnetBW finden Sie in diesem Dokument:

Was bedeutet "900 Meter Abstand" zur Wohnbebauung bei der Fläche Altrhein? 

Wir sind vom heutigen Stand (Herbst 2015) des Layouts für das Gleichstrom-Umspannwerk ausgegangen und haben die 900 Meter Abstand zur Wohnbebauung von der so genannten emittierenden Quelle gemessen, also den Anlagenteilen, die zum Beispiel Geräusche machen. Sie befinden sich in der heutigen Anordnung und Positionierung des Gleichstrom-Umspannwerks auf dem Altrhein zwischen den Gebäuden. Anordnung und Positionierung der Anlage werden jetzt weiter optimiert.

Wo finden sich wissenschaftliche Studien zur Auswirkung von Leitungen und Umspannwerken auf Mensch und Umwelt? 

Folgende Studien geben Aufschluss zur Wirkung von Gleichstrom- und Wechselstromanlagen (Bitte beachten Sie: Für die Gültigkeit der Links und die Inhalte der Studien sind die Ersteller bzw. Betreiber der Portale zuständig):

Wie hoch ist die Lärmbelästigung, die vom geplanten Konverter ausgeht, und in welcher Form treten die Lärmemissionen auf (z. B. dauerhaftes Summen)? 

Generell gehen von verschiedenen Komponenten, die zu einer Konverteranlage gehören, Geräusche aus, z. B. von Transformatoren, Spulen, Halbleitermodulen sowie von hierfür notwendigen Kühlanlagen und Lüftern. Bei der Auslegung und Konstruktion des Konverters und seiner entsprechenden Teile legen wir höchsten Wert auf minimale Betriebsgeräusche. Allerdings lassen sich diese nicht gänzlich verhindern. Es werden deshalb von uns alle möglichen Maßnahmen, z.B. eine schallarme Konstruktion der Geräte und/oder Einhausungen zur Schalldämmung vorgesehen, damit die nach der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) maßgeblichen Immissionsrichtwerte – etwa von 35 dB (A) für reine Wohngebiete bei Nacht – eingehalten werden.

Sind Überlegungen zu Auswirkungen von ULTRANET auf Zugvögel, die sich am Erdmagnetfeld orientieren, angestellt worden? 

Das von Ihnen angesprochene Thema wurde bereits betrachtet. Das Magnetfeld der Gleichspannungsleitung nimmt mit dem Abstand sehr schnell ab. Die von der Leitung ausgehende Flussdichte ist auch bei maximaler Auslastung in 100 m Entfernung kleiner als 1 µT (Mikrotesla). Das ErdMagnetfeld mit ca. 45 bis 50 µT wird damit in für Vogelzug und Flugverkehr relevanten Entfernungen nicht wesentlich beeinflusst. Nur in unmittelbarer Nähe zur Leitung, z. B. am Boden unter einem sehr tief hängenden Leitungsabschnitt, sind Flussdichten zu erwarten, die das Erdmagnetfeld wesentlich beeinflussen können.

Kann ULTRANET als HGÜ-Projekt auch in das bisherige Verbundnetz integriert werden, also die Energie in beide Richtungen übertragen? 

Der Sinn und Zweck der HGÜ (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) ist die Integration in das bestehende Drehstrom Verbundnetz. Der Vorteil einer HGÜ-Leitung ist die Steuerbarkeit des Lastflusses, d.h. es ist möglich, die Energiemenge und Richtung einzustellen, eine Übertragung in beide Richtungen ist möglich. Gleichzeitig bietet die HGÜ-Konverterstation noch die Möglichkeit, Blindleistung für das Drehstromnetz bereitzustellen und so die Spannung auf einem gesicherten Niveau zu halten.

Wie groß wird die Konverteranlage ausgelegt? 

Die insgesamt benötigte Fläche für den Konverterstandort beträgt rund 100.000 Quadratmeter. Der größte Teil dieser Fläche ist jedoch begrünt und vom äußeren Erscheinungsbild mit einer Wechselstrom-Umspannanlage vergleichbar. Die für den Konverter benötigten Hallen haben eine Höhe von ca. 20 Metern und dienen u.a. dem Schutz der elektronischen Komponenten vor der Witterung. Die Übertragungsleistung bei Nennspannung beträgt 2.000 MW.

Wie viele Leiterseile sind für eine HGÜ-Trasse wie ULTRANET vorgesehen? 

Der für ULTRANET geplante Stromkreis wird mit einem 4er-Bündel ausgestattet, sofern dies die statische Belastung der Masten zulässt. 

Wie sind diese vier Leiter belegt, also wie viele Stromkreise? 

Einleitend möchten wir anmerken, dass Ihre Interpretation zum 4er-Bündel nicht ganz korrekt ist. Das HGÜ-System hat 3 Leiter - einen Pluspol, einen Minuspol und einen metallischen Rückleiter. Dies zusammen ist ein sogenanntes Bipol-System. Jeder dieser Leiter (Plus, Minus und met. Rückleiter) besteht aus vier einzelnen Teilleitern und das nennen wir dann 4er-Bündel.

Grundsätzlich verwenden wir die Erde nicht als Rückleiter, weil dies zu erheblichen Problemen in Deutschland führen würde. Stichworte hierzu: Korrosion, Streuströme, Potentialanhebung usw.

Wozu braucht es beim Konverterstandort 80.000 m2 unbebaute Fläche?

Auf unbebauter Fläche lässt sich ein Bauvorhaben besser, schneller und kostengünstiger umsetzen, da keine Provisorien erstellt werden müssen, die Fläche nicht erst durch Abbrucharbeiten bereinigt werden muss und ggf. keine Altlasten vorhanden sind. Die Flächengröße wird benötigt, um alle Komponenten des Konverters so anordnen zu können, dass die elektrischen Isolationsabstände und die Sicherheitsabstände bei Wartungen eingehalten werden können. Es müssen außerdem Transportwege für die Transformatoren ausreichend bemessen sein und entsprechende Abstände für Schwerlasttransporte vorgesehen werden.

Lassen sich die Geräusche des Konverters technisch so reduzieren, dass sie in Philippsburg nicht hörbar sind? 

Bei der Auslegung und Konstruktion des Konverters legen wir höchsten Wert auf minimale Betriebsgeräusche. Allerdings lassen sich nicht alle Geräusche bei technischen Anlagen verhindern, es werden deshalb von uns alle möglichen schalldämmenden Maßnahmen vorgesehen. Wir werden in 400 Metern Abstand zur Konverterstation die in der TA-Lärm (Technischen Anleitung zum Schutz vor Lärm) empfohlenen Werte für reine Wohngebiete bei Nacht von 35 dB (A) unterschreiten.

Termine

Veranstaltungen

  1. 28.04.2022

    Digitale Bürgersprechstunden zur Vorstellung der Unterlagen nach § 21 NABEG

  2. 13.04.2022

    Digitale TöB-Veranstaltung zur Vorstellung der Unterlagen nach § 21 NABEG

  1. 23.03.2021

    Digitale Bürgersprechstunden zur Vorstellung der Unterlagen nach § 21 NABEG

  2. 10.03.2021

    Digitale TöB-Veranstaltungen zur Vorstellung der Unterlagen nach § 21 NABEG

  1. 22.10.2019

    Antragskonferenz zur Planfeststellung für den Abschnitt B1 in Hockenheim

  2. 21.05.2019

    TÖB-Veranstaltung zu Ultranet in Schwetzingen

  3. 14.02.2019

    Bürgerinfomarkt Mannheim zum Netzbauprojekt Ultranet

  4. 12.02.2019

    Bürgerinfomarkt Hockenheim zum Netzbauprojekt Ultranet

  5. 31.01.2019

    Bürgerinfomarkt Philippsburg zum Netzbauprojekt Ultranet

  6. 28.01.2019

    Vorstellung der Vorplanungen für die Planfeststellung bei den Kreisbauernverbänden

  1. 22.11.2018

    Gesprächsrunde mit Vertretern der Kommunen zur Vorplanung für das Planfeststellungsverfahren im Bereich Nord des Abschnitts B in Schwetzingen

  2. 20.11.2018

    Gesprächsrunde mit Vertretern der Kommunen zur Vorplanung für das Planfeststellungsverfahren im Bereich Süd des Abschnitts B in Bad Schönborn

  3. 29.10.2018

    Austausch mit Umweltverbände zur Vorplanung für das Planfeststellungsverfahren zur Leitung in Hockenheim

  4. 18.07.2018

    Infomobiltour zur Vorstellung des Genehmigungsantrags für das Gleichstrom-Umspannwerk Philippsburg nach Bundesimissionsschutzgesetz (BImSchG).

  1. 01.12.2017

    Informationsveranstaltung für die Träger öffentlicher Belange, Mannheim

  1. 17.11.2016

    Bürgerinfomarkt Ketsch zu 380-kV-Netzverstärkung Weinheim-Karlsruhe und ULTRANET

  2. 19.10.2016

    Austausch mit Umweltschutzverbänden in Bruchsal

  3. 22.07.2016

    Bürgerinfomarkt Schwetzingen zu ULTRANET und 380-kV-Netzverstärkung Weinheim-Karlsruhe

  4. 21.07.2016

    Bürgerinfomarkt Ilvesheim zu ULTRANET und 380-kV-Netzverstärkung Weinheim-Karlsruhe

  5. 31.05.2016

    Vorstellung Ergebnis Machbarkeitsuntersuchung zum Gleichstrom-Umspannwerk auf dem Kernkraftwerksgelände im Gemeinderat Philippsburg

  6. 31.05.2016

    Vorstellung Ergebnis Machbarkeitsuntersuchung zum Gleichstrom-Umspannwerk auf dem Kernkraftwerksgelände im Gemeinderat Oberhausen-Rheinhausen

  1. 16.12.2015

    Informationen zum Gleichstrom-Umspannwerk auf dem Philippsburger Wochenmarkt

  2. 03.12.2015

    Runder Tisch Gleichstrom-Umspannwerk Philippsburg

  3. 28.09.2015

    Konverter-Infotreffen Dörpen-West

  4. 30.07.2015

    Runder Tisch Konverterstandorte ULTRANET

  5. 28.07.2015

    Konverter-Infotreffen Dörpen-West

  6. 29.04.2015

    Infomarkt zu ULTRANET-Konverter in Oberhausen-Rheinhausen am 29.04. findet nicht statt

  7. 23.04.2015

    Infomarkt zum Ergebnis der Konverterstandortsuche in Philippsburg

  8. 23.04.2015

    Bürgerinfomarkt Philippsburg zum Ergebnis der Standortprüfung für einen Konverter im Bereich des Netzverknüpfungspunktes Philippsburg

  9. 22.04.2015

    Infomarkt zum Ergebnis der Konverterstandortsuche in Waghäusel

  10. 22.04.2015

    Bürgerinfomarkt Waghäusel zum Ergebnis der Standortprüfung für einen Konverter im Bereich des Netzverknüpfungspunktes Philippsburg

  11. 21.04.2015

    Bürgersprechstunde zum Ergebnis der Konverterstandortsuche in Oberhausen-Rheinhausen

  12. 20.04.2015

    Bürgersprechstunde zum Ergebnis der Konverterstandortsuche in Oberhausen-Rheinhausen

  13. 14.04.2015

    Antragskonferenz für ULTRANET Genehmigungsabschnitt B (Wallstadt - Philippsburg) in Hockenheim

  14. 03.03.2015

    Antragskonferenz für ULTRANET Genehmigungsabschnitt A (Riedstadt - Wallstadt) in Bingen

  15. 24.02.2015

    Antragskonferenz für ULTRANET Genehmigungsabschnitt A (Riedstadt - Wallstadt) in Weinheim

  1. 20.11.2014

    Infomarkt zum Trassenkorridorvorschlag in Mannheim

  2. 21.10.2014 

    Infomarkt zur Konverterstandortsuche in Waghäusel

  3. 16.10.2014

    Infomarkt zum Trassenkorridorvorschlag in Plankstadt

  4. 15.07.2014 

    Informationsveranstaltung für die Träger öffentlicher Belange in Mannheim

  5. 05.06.2014

    Informationsveranstaltung zur Konverterstandortsuche in Philippsburg

  6. 04.06.2014

    Austausch zu ULTRANET mit Umweltverbänden in Heidelberg

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