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ultranet
Von der Vorplanungsphase über die Bundesfachplanung bis hin zur Planfeststellung: Vor dem tatsächlichen Baustart hat ULTRANET ein umfangreiches Genehmigungs-verfahren unter Einbeziehung der Öffentlichkeit durchlaufen.
leitung
ULTRANET hat vor Baustart ein umfangreiches Genehmigungsverfahren in mehreren Schritten durchlaufen. Im Laufe dieses mehrere Jahre andauernden Genehmigungsprozesses wird sichergestellt, dass alle für das Projekt wichtigen Themen berücksichtigt werden und dass alle Menschen, die das Projekt tangiert, ausreichend Möglichkeit haben, sich zu äußern und auch Gehör finden. Den gesetzlichen Rahmen für die Genehmigung von ULTRANET gibt das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) vor.
ULTRANET ist ein bundeslandübergreifendes Projekt, das im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) beschlossen ist. Für alle Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplan, die durch mehrere Bundesländer oder ins Ausland führen sollen, liegt das Genehmigungsverfahren seit Inkrafttreten des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) 2011 grundsätzlich bei der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Für Vorhaben, die in den Anwendungsbereich des NABEG und in den Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur fallen, ist ein 2-stufiges Planungs- und Genehmigungsverfahren vorgeschrieben.
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